15.02.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Niedersachsens Innenminister Schünemann
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In ihrem Kampf gegen so genannte Killerspiele liefern sich Politiker ein Rennen um die beste Lösung. Die Kulturschaffenden jedoch fürchten um die Kunstfreiheit.
Beim Thema Killerspiele ist es wie bei manchem Gesetzesvorhaben: Als die Bundesländer sich der Innenminister- Konferenz auf einen Kompromiss zum Bleiberecht einigen wollten, kam ihnen einige Tage früher der Bund zuvor. Auch diesmal machen sich Bund und Länder Konkurrenz: Kurz bevor Bayern flankiert von Niedersachsen eine Initiative für ein Verbot von Computerspielen mit besonders gewalttätigen Szenen in den Bundesrat einbringt, prescht Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit eigenen Vorschlägen für das Jugendschutzgesetz vor, die sie noch vor der Sommerpause als Gesetzentwurf präsentieren will.
In der Sache scheint man gar nicht so weit auseinander zu liegen. Von der Leyen plant, Spiele auf den Index zu setzen, in denen am Bildschirm Gewaltanwendung «belohnt» wird, Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will Herstellung und Verbreitung solcher Spiele unter Strafe stellen, «bei denen das Töten wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist», wie er Netzeitung.de sagte. Für die Bundesministerin ist auch die Rechtfertigung von Selbstjustiz sowie «detaillierte Mord- und Metzelszenen» ein Grund für eine Indizierung.
Diese Szenen interessieren auch Schünemann, denn «die bisherige Regelung umfasst diese für die Killerspiele charakteristischen Tötungshandlungen nicht», wie er sagt. Das bisherige Reglement tauge nicht für die Praxis, denn «es geht ja bei Killerspielen nicht nur um einen Videofilm mit brutalen Szenen, sondern um das Töten auf Knopfdruck».
Spiel mit dem VerbotenenDarüber, was ein so genanntes Killerspiel ist, gab es immer wieder Verwirrung. Schünemann und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein (CSU) stützen sich auf ein Gutachten des Bundestages, das unter anderem wirklichkeitsnahe Tötungshandlungen als Kriterium benennt. Schünemann warnt vor Dramatisierung: Nicht jedes Strategiespiel sei ein Killerspiel. «Wir reden nur über die Spitze des Eisberges.»
Der niedersächsische Kriminologe Christian Pfeiffer hält dagegen ein zusätzliches strafrechtliches Verbot der Computer-Killerspiele für wenig sinnvoll. Er hatte als Chef des Kriminologischen Instituts Niedersachsen den Innenministern der Länder eigene Thesen und Vorschläge zugeleitet. Pfeiffer fand heraus, dass von den zehnjährigen Jungen jeder zweite zumindest gelegentlich Spiele spielt, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind. Von den 14- oder 15-jährigen Jungen seien es 82 Prozent, die gelegentlich erst ab 18 gestattete Spiele spielen, sagte Pfeiffer im Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB).
Verbot aller Gewaltspiele?Nach seinen Erkenntnissen beruhen massive Leistungskrisen von Jungen in der Schule darauf, dass sie zu viel Zeit mit Gewaltvideos verbringen. Wissenschaftler streiten aber darüber, ob Ballerspiele auch in der realen Welt zu Gewalthandlungen ermuntern, wie zuletzt bei der Schul-Schießerei von Emsdetten. Die Spielergemeinde sieht keinen Zusammenhang und betont dies in Diskussionsforen und öffentlich immer wieder.
Eine ganz neue Diskussion fachte am Mittwoch der Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer an. Seine Bundestagsfraktion schließe auch ein Verbot von realen Gewaltspielen nicht aus, wenn dabei Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabgesetzt werden, sagte der CSU-Politiker und toppte damit die Pläne der CDU-Familienministerin.
Spieleverbot bedroht Kunstfreiheit Jedoch nicht alle haben so großen Regelungsbedarf. So warnt etwa der Deutsche Kulturrat davor, «über das Ziel hinauszuschießen». Erwachsene müssten das Recht haben, «sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen beziehungsweise entsprechende Spiele zu spielen», sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann und plädiert dafür, den Jugendschutz zu stärken. Zudem sieht er die Kunstfreiheit in Gefahr, die auch für Computerspiele gelte, da sie «nicht an die Qualität eines Werkes gebunden» sei. Auch für Bundes- Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gibt es bei Computer- Killerspielen keine Gesetzeslücke.
Der Linkspartei- Politiker Jan Korte sieht ein Verbot im Inland sowieso verpuffen. Über Tauschbörsen im Internet erhalte jeder, der es wolle, die gewünschten Spiele. «Da ist es völlig egal, ob Beckstein mit Verboten kommt.»
Kritische AbneigungKriminologe Pfeiffer etwa will nur die Spiele- Indizierung ausweiten, mit der die Werbung und der Verkauf Jugend gefährdender Medien verboten wird. Den Weg über eine Strafrechts-Änderung, wie sie Niedersachsens Innenminister Schünemann und sein bayerischer Amtskollege es wollen, hält das Institut aber nicht für wirksam und zudem für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Strafrecht müsse immer «ultima ratio» sein, argumentieren Pfeiffers Mitarbeiter.
Wie Kriminologe Pfeiffer halten auch die Länder- Innenminister Schünemann und Beckstein die Kontrollen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für zu lax. Alle drei sehen die Arbeit der Prüfstelle, die die Spiele für die verschiedenen Altersgruppen freigibt oder sperrt, sehr kritisch. Derzeit prüft Pfeiffers Forschungsinstitut etwa 90 Produkte, die die Spieleprüfer der USK freigegeben haben. Es will nachweisen, dass die USK nicht sachgerecht entschieden hat. Schünemann regt an, die USK und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine neue Struktur überzuführen.
Kampagne beklagtDas dürfte schwer werden: «Der in Nordrhein-Westfalen dafür zuständige Sozialminister ist für Änderungswünsche bezüglich der Prüfinstitutionen auf beiden Ohren taub», sagte Schünemann über den CDU-Politiker Armin Laschet. Doch in der Runde der Länder- Sozialminister sieht er Bewegung. «Die Minister haben eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die die Wirksamkeit der Prüfinstrumentarien begutachten soll.»
Die von all dem betroffene Kontrollstelle USK sah sich zeitweilig bereits einer «Kampagne» ausgesetzt. Nun setzt auch von der Leyen nach: Die Alterskennzeichen auf Spielen und Filmen können der Ministerin gar nicht groß genug sein. Künftig sollen sie ähnlich wie auf Zigarettenschachteln deutlich sichtbarer gemacht werden. Bisher bedürfe es «eines detektivischen Spürsinns», die Altersfreigabe zu entdecken, kritisierte von der Leyen.
Schünemann gibt sich indessen hinsichtlich der Chancen auf eine Mehrheit im Bundesrat für die Länderinitiative zu einem Killerspiele-Verbot optimistisch. Die Runde der EU-Innenminister, die nach einer eher theoretischen Diskussion zunächst keine Zustimmung für ein Verbot von Killerspielen gaben, habe er bereits überzeugt: «Nachdem die Minister sich entsprechende Spielszenen angesehen hatten, war die Bereitschaft, etwas zu tun, plötzlich ganz groß.»