14. Feb 2007 12:41, ergänzt 14:29
Fahranfänger sollen während einer zweijährigen Probezeit beim Autofahren auf Alkohol verzichten müssen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Bei groben Verstößen müssen Fahranfänger spezielle Aufbauseminare besuchen, die bis zu 450 Euro kosten sollen. Dann wird auch die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sprach von einem «klaren Signal, dass Trinken und Fahren nicht miteinander vereinbar sind».Während allgemein 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt sind, soll das Limit für Anfänger «aus messtechnischen und medizinischen Gründen» bei 0,2 statt 0,0 Promille liegen. Damit soll vor allem eine Einnahme von Medikamenten möglich bleiben. Solche Ausnahmen werden ausdrücklich für Hustensäfte, Tinkturen sowie alkoholartige Süßwaren zugelassen. Dies bedeutet nach Experten-Einschätzung einen Mehraufwand bei Polizeikontrollen.
Bei dem Fahrverbot sollen keine Altersunterschiede gemacht werden. Ziel ist früheren Angaben von Tiefensee zufolge, die alkoholbedingten Verkehrsunfälle und das erhöhte Todesrisiko insbesondere für jüngere Fahrer weiter zu reduzieren. Der Regierungssprecher erklärte, an weitere Absenkungen unter die allgemeine 0,5-Promille-Grenze sei nicht gedacht. Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss würden zum großen Teil von 18 bis 24 Jahre alten Fahranfängern verursacht. «Darauf hat die Bundesregierung angemessen reagiert.»