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Verfassungsschutz: Online-Fahndung ein Muss

07. Mrz 2007 07:26
Wer im Internet unterwegs ist, kann leicht ausspioniert werden
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Nach dem vorläufigen Aus für die Online-Fahndung machen Sicherheitsbehörden Druck auf die Bundesregierung. Auch der Verfassungsschutz will die umstrittene Methode nutzen.

Interview:
Sicherheitsbehörden werben vehement für eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung. Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, bekundete bereits sein Interesse an der Methode, um Straftäter aufzuspüren. Auch Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm will die Fahndungsmethode nutzen. «Grundsätzlich sind verdeckte Online-Durchsuchungen für die Sicherheitsbehörden nicht nur nützlich, sondern aus meiner Sicht notwendig», sagte Fromm auf Netzeitung.de und bekräftigt: Wenn Terroristen im Internet kommunizierten, «dann gibt es ein erhebliches Erkenntnisinteresse der Sicherheitsbehörden».

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  • Werden diese Wünsche wahr, könnten künftig Strafverfolger der Justiz, das Bundeskriminalamts oder die Polizei über die Datenleitung eine Hacker-Software auf der Festplatte des Rechners platzieren. Die schnüffelt sich dann durch die Verzeichnisse und Order und sendet Daten zurück an die Behörden. Anfang Februar hatte der Bundesgerichtshof das umstrittene Fahndungsverfahren der Strafverfolger für unzulässig erklärt und verlangt, der Gesetzgeber müsse erst eine separate Regelung schaffen.

    In Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben Ziercke und Fromm einen Fürsprecher. Der CDU-Politiker will baldmöglichst ein Gesetz zur Online-Durchsuchung beschließen lassen. Vorbild dafür ist auch Nordrhein-Westfalen, das seinen Verfassungsschutz durch ein Landesgesetz zur Online-Fahndung ermächtige. Geld für die Entwicklung von tauglicher Hacker- Software ist im Bundeshaushalt bereits eingestellt, darunter Mittel für zwei Personalstellen. Auch in Niedersachsen hat Schäuble Unterstützer. «Nur, weil das Internet ein neuer Kommunikationsweg ist, darf der Zugriff nicht eingeschränkt werden», verlangte Landes-Innenminister Uwe Schünemann (CDU).

    Auch Mikrofone und Kameras

    Widerstand leistet Schäubles Kabinettskollegin Brigitte Zypries (SPD), die im Eindringen des Staates auf private Computer «eine besondere Qualität» sieht und es deshalb für polizeiliche Zwecke verhindern will. Im Unterschied zu einer Hausdurchsuchung, bei der der Betroffene anwesend, zumindest sogar informiert ist, forschen Ermittler bei der Online-Durchsuchung auf den Festplatten, ohne dass es der verdächtigte Computerbesitzer bemerkt.

    Weil immer mehr Computer durch günstige Flatrates quasi Tag und Nacht online sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, für die Ermittler erreichbar zu sein. Nicht nur die Festplatten des Rechners, sondern auch eingebaute oder angeschlossene Mikrofone und Kameras sind somit für die Spione erreichbar.

    Notwendig sein soll für den Online-Spaziergang auf der Festplatte auch in Zukunft ein richterlicher Beschluss, erwirkt von Strafverfolgern oder Sicherheitsbehörden. Landesminister Schünemann versucht, Restzweifel zu zerstreuen. «In der Regel werden die Betroffenen nach der Festplatten-Durchsuchung auch informiert.» Bisher wurden jedoch nur zwei Fälle bekannt, in denen Fahnder die umstrittene Methode überhaupt anwandten.

     
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