25.01.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Der angeklagte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann während des Mannesmann-Prozesses im Gerichtssaal
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Was die Richter im Mannesmann- Prozess bereits anwandten, will die Koalition gesetzlich regeln: In Strafprozessen sollen sich Anklage und Angeklagte einigen dürfen, ohne dass ein Urteil fällt.
Die Bundesregierung will in Strafprozessen Absprachen zwischen Anklage und Angeklagten gesetzlich regeln. Wie zuletzt im so genannten Mannesmann-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht geschehen, soll ein Urteil überflüssig werden, wenn sich beide Seiten auf ein Strafmaß einigen. Im November hatte das Landgericht den Prozess um schwere Untreue bei der Übernahme des Mobilfunkunternehmens Mannesmann durch den britischen Vodafone-Konzern ohne Urteil beendet die Richter sahen unter anderem «kein öffentliches Interesse» an dem Verfahren mehr.
Auch die Strafverfolger hatten sich damals im Vorfeld damit einverstanden erklärt, weil eine Fortsetzung des Verfahrens den Juristen unwirtschaftlich erschien. Im Gegenzug muss der damalige Mannesmann-Aufsichtsrat und heutige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank
, Josef Ackermann, 3,2 Millionen Euro zahlen. Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser zahlt 1,5 Millionen Euro.
Die Bundesregierung will noch im Frühjahr einheitliche Regeln für solche Absprachen in Strafprozessen beschließen. «Verständigungen im Strafprozess gehören zur strafprozessualen Realität», sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der «Frankfurter Rundschau». Einen Handel mit der Gerechtigkeit werde es aber nicht geben, versicherte sie angesichts der massiven öffentlichen Kritik am Ende des Mannesmann-Prozesses.
Der Ruch der HinterzimmerKern der Verständigung soll nach dem Willen der Ministerin künftig stets ein umfassendes und qualifiziertes Geständnis sein. Dafür hatte sich bereits im Dezember der Bundesrat ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzantrag beschlossen. Die bisherige Praxis der Einigung ohne Urteil beruht auf Vorgaben des Bundesgerichtshofs.
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) unterstützt Zypries' Initiative: Der Staat müsse den Eindruck vermeiden, er lasse sich seinen Strafanspruch abkaufen, sagte Bosbach der «FR». Gleichzeitig müssten der Aufwand der Ermittlungen und der Ausgang eines Verfahrens in einem vernünftigen Verhältnis stehen - weshalb Verständigungen zwischen den Prozessbeteiligten hilfreich seien. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte, er halte den Regierungsentwurf für diskussionswürdig. Die Absprachen vor Gericht müssten vom «Ruch des Hinterzimmers» befreit werden. (nz)