24.01.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Das Kanzleramt hat Konsequenzen aus den Vorgängen im Fall des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Kurnaz angekündigt. Eine schärfere Geheimdienst- Kontrolle gehört aber nicht dazu, sagte Behördenchef de Maizière auf Netzeitung.de.
Der Chef des Bundeskanzleramts Thomas de Maizière (CDU) ist Forderungen entgegengetreten, als Konsequenz aus den Vorgängen im Fall des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz dem Bundestag eine stärkere Kontrolle der Geheimdienste zuzugestehen. «Eine Kontrolle im Lichte der Öffentlichkeit kann es nicht geben, will man die Arbeit der Geheimdienste nicht grundsätzlich in Frage stellen», sagte de Maizière auf Netzeitung.de. «Wir würden von Partnerdiensten kein Material erhalten, wenn man darüber anschließend in der Zeitung lesen kann.»
Die Kontrolle in Deutschland sei zudem im internationalen Vergleich «sehr weit reichend», erläuterte de Maizière, der als Kanzleramtsminister auch als der Beauftragte der Bundesregierung für die Nachrichtendienste fungiert. So habe die neue Bundesregierung gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) im Bundestag «die Transparenz der Geheimdienstarbeit im Vergleich zur Vorgängerregierung erhöht». Daher brauche man «keine stärkere Kontrolle der Geheimdienste».
De Maizière gab allerdings zu bedenken, dass die Überwachung der Geheimdienstarbeit nur dann funktionieren könne, wenn sich die Kontrolleure auch an die Regeln hielten. «Da sind Indiskretionen auch von Abgeordneten nicht hilfreich», warnte der CDU-Politiker.
Vorwürfe, die Nachrichtendienste agierten im rechtsfreien Raum, wies der Kanzleramtschef mit Verweis auf die gesetzlich festgelegten Möglichkeiten der Überwachung der Geheimdienste zurück. «Wir haben das Gesetz über die Nachrichtendienste, das Gesetz über das PKG», sagte er. «Die Qualität der Geheimdienst-Kontrolle bemisst sich nicht an der Zahl richterlicher Entscheidungen und Gerichtsurteile, auch wenn mancher im Parlamentarischen Kontrollgremium das meint.»
Das PKG des Bundestags ist die einzige Institution in Deutschland, die die drei Nachrichtendienste Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst (MAD) und Bundesnachrichtendienst (BND) überwachen kann. Die Regierung ist verpflichtet, die Abgeordneten umfassend über die Tätigkeit der Geheimdienste zu unterrichten. Die Parlamentskontrolleure dürfen sich zum Teil selbst von der Schweigepflicht entbinden. Die Geheimhaltung «gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihre vorherige Zustimmung erteilt», heißt es in dem Gesetz über die Einrichtung dieses Kreises im Jahr 1999.
Mehr Kontrollrechte für das Parlament hatte jüngst FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gefordert. In der «Saarbrücker Zeitung» kritisierte er die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste und der «geheimen Einsätze der Bundeswehr» als «sehr unzureichend». Zu oft erkläre die Regierung dem Bundestag nur das, «was längst über die Medien bekannt geworden ist».
Ungeachtet dessen kündigte Kanzleramtschef de Maizière Konsequenzen aus den Kurnaz-Vorgängen für seine Arbeit an. «Eine Konsequenz aus dem Fall Kurnaz ist, sich so gründlich wie möglich zu informieren, dann abzuwägen und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen», sagte der CDU-Politiker. «Ob diese Entscheidung nach Jahren vor der Geschichte Bestand hat, ist eine andere Frage», fügte er hinzu.