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Schäuble gibt bei Terrorabwehr nicht nach

04. Jan 2007 11:50
Wolfgang Schäuble
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Innenminister Schäuble bleibt dabei: Er will Antiterroreinsätze der Bundeswehr im Innern verfassungsrechtlich absichern. Die Opposition warnte davor, auf diese Weise Menschenrechte «von Staats wegen zur Disposition» zu stellen.

Ungeachtet massiver Kritik will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inland per Grundgesetz-Ergänzung verfassungsrechtlich regeln. «Wir müssen es regeln, und wir können es regeln», sagte Schäuble der Nachrichtenagentur dpa. Der Minister will demnach eine eigene Verfassungsnorm schaffen, die zwischen Verteidigungsfall und polizeilicher Gefahrenabwehr liegt.

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Damit würde nicht wie in den USA nach den Terrorangriffen des 11. September 2001 der Verteidigungsfall ausgedehnt. Die Lösung der Streitfrage könnte nach Schäubles Vorstellung darin liegen, neben dem Fall einer äußeren Bedrohung einen weiteren Fall einer terroristischen und sonstigen Bedrohung in das Grundgesetz aufzunehmen, die eine Qualität hat wie der Verteidigungsfall. «Ich denke an eine Erweiterung des Aufgabenspektrums der Streitkräfte zur punktuellen Bekämpfung von Angriffen auf die Grundlagen des Gemeinwesens», sagte der CDU-Politiker.

Reaktionen vorhersehbar

Hierbei könne es sich «nur um ganz außerordentliche Extremsituationen handeln», betonte der Minister. «Mit Angriffen auf die Grundlagen des Gemeinwesens sind Angriffe auf Grundwerte gemeint, auf denen staatliche Existenz beruht, die die gesellschaftliche Ordnung als eine Friedensordnung schützt und Voraussetzung für die Anerkennung der Menschenwürde ist.» Mit der Prüfung seien auch die zuständigen Arbeitseinheiten des Justiz- und Verteidigungsressorts befasst gewesen.

Schäuble kritisierte: «Die Bundeswehr kann mit ihren Mitteln heute überall auf der Welt eingesetzt werden, nur nicht zum Schutz der eigenen Bevölkerung.» Die Reaktionen auf seinen Vorschlag charakterisierte der Minister als vorhersehbar.

Kritik an rot-grüner Vorgängerregierung

Es sei «der Vorgängerregierung nicht gelungen, rechtlich einwandfrei eine Schutzlücke zu schließen». Dieser Aufgabe müsse sich die Regierung aber stellen. Schäuble: «Die Erfüllung der Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern setzt auch im Innern wirksame Handlungsoptionen voraus. Dazu habe ich einen verfassungsrechtlich vertretbaren Vorschlag gemacht. Ob die notwendige politische Mehrheit diesen Vorschlag unterstützt, wird sich am Ende dieser Debatte herausstellen.»

Schäuble berief sich auf die Koalitionsvereinbarung. Dort sei festgehalten, dass die Regierung nach der Karlsruher Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz tätig werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. Februar einen Kernpunkt des Gesetzes als verfassungswidrig verworfen. Danach verstößt die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge gegen die Menschenwürde und ist nichtig. Das Grundgesetz enthält laut Urteil keine Ermächtigung für solche Terrorabwehrmaßnahmen der Bundeswehr.

Rechtsexperten stützen Schäuble

Rechtsexperten halten den Schäuble-Plan für verfassungskonform. Karlsruhe habe im Februar lediglich «Grenzmarken für den Einsatz der Polizei in Friedenszeiten» gesetzt, sagte der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis der Zeitung «Die Welt». Wenn Schäuble das Grundgesetz gemäß Völkerrecht um einen Quasi-Verteidigungsfall erweitern wolle, sei das machbar. Auch Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) vertrat die Auffassung, Schäuble wähle verfassungsrechtlich «den richtigen Weg!. Die Karlsruher Richter hätten lediglich über ein einfaches Gesetz entschieden. «Wenn aber in der Verfassung eine Grundlage geschaffen wird, so wie Schäuble es plant, sieht die Lage anders aus.»

Nach Ansicht des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck hat sich Schäuble mit seinem Vorschlag «hoffnungslos verrannt». Der Gesetzgeber übernehme sich, wenn er Abwägungen von Leben gegen Leben per Gesetz regeln wolle, sagte er der Netzeitung.

Kritik von Opposition

Für die FDP sind die Pläne Schäubles ein «Dammbruch». «Wenn es ihm nur um das Schließen einer Regelungslücke ginge, bräuchte er dafür keinen neuen Tatbestand im Grundgesetz», sagte die stellvertretende Vorsitzende und sicherheitspolitische Sprecherin der FDP- Bundestagsfraktion Birgit Homburger. Sie vermutet, dass es dem Minister «ganz offensichtlich nicht um das Schließen einer Regelungslücke, sondern um ein Einfallstor für einen generellen Einsatz der Bundeswehr im Inneren» geht. «Die FDP lehnt dies entschieden ab», betonte sie. «Deutschland braucht keine Bundeswehr als zweite Hilfspolizei, sondern eine gut ausgestattete Polizei.»

Die Vize-Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, erinnerte an das Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes vor dem Bundes- Verfassungsgericht in Karlsruhe. Die in dem Gesetz vorgesehene Erlaubnis von Flugzeug-Abschüssen zur Terrorabwehr sei «eine Lizenz zum Töten» gewesen und daher «verfassungswidrig, weil das Leben gefährdeter Menschen de facto gegen das Leben entführter Menschen verrechnet werden sollte». An diesem Widerspruch ändere sich auch nichts, wenn Artikel 87 a Grundgesetz um einen »Quasi-Verteidigungsfall« ergänzt werde, warnte die Linkspartei- Politikerin. «Die Würde jedes Menschen bleibt auch dann unantastbar und darf nicht von Staats wegen zur Disposition gestellt werden.» (nz)

 
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