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SPD und Grüne setzen Schäuble unter Druck

03. Jan 2007 15:46
Wolfgang Schäuble
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SPD und Grüne sind sich einig: Ein Abschuss entführter Flugzeuge lässt sich gesetzlich nicht regeln. Bundes- Innenminister Schäuble solle daher seinen Vorschlag zurücknehmen.

Bundes- Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gerät wegen seines Regelungs-Vorschlags zum Abschuss entführter Flugzeuge zunehmend unter Druck. SPD und Grüne forderten den Minister auf, von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen. Mit der SPD werde es die von Schäuble geplante Verfassungsänderung nicht geben, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.

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Grünen- Fraktions- Geschäftsführer Volker Beck sagte, «es wäre an der Zeit, dass Herr Schäuble sein Vorhaben zurückzieht». Er habe sich mit seinem Vorschlag «hoffnungslos verrannt». «Wenn man als Verfassungsminister einen Vorschlag macht, den durch die Bank weg alle für verfassungswidrig halten, ist das ja auch ein schwerer Schlag, den man erst mal verdauen muss.»

«Gesetzgeberische Hybris»

Zudem übernehme sich der Gesetzgeber, wenn er Abwägungen von Leben gegen Leben per Gesetz regeln wolle. «Ich kann Bundesinnenminister Schäuble da nur vor gesetzgeberischer Hybris warnen», sagte Beck und fügte hinzu: «Wir sind schon zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung dafür eingetreten, dass man keine Lizenz zum Töten Unschuldiger erteilen darf.»

Die FDP warf Schäuble vor, mit seinen Gesetzesplänen den Bundeswehreinsatz im Innern einführen zu wollen. «Schäuble will den Dammbruch», sagte die FDP- Verteidigungsexpertin Birgit Homburger. «Es geht in Wirklichkeit gar nicht um das Luftsicherheitsgesetz.» Schon bei der Fußball-Weltmeisterschaft habe sich Schäuble massiv dafür eingesetzt, dass die Bundeswehr Aufgaben der Polizei übernimmt. «Es ist gut, dass das schön getrennt bleibt», sagte Homburger.

Schäuble sagte dagegen, sein neuer Vorschlag stelle das im Februar am Bundesverfassungsgericht gescheiterte Luftsicherheitsgesetz auf eine «einwandfreie Grundlage». Er setze damit zudem einen Auftrag des Koalitionsvertrags um. Es sei unverantwortlich, den Extremfall ungeregelt zu lassen, wann die Bundeswehr entführte Flugzeuge abschießen dürfe.

Verwischung von Kriegs- und Friedensrecht

SPD-Fraktionsvize Körper stellte klar, eine Verwischung von Kriegs- und Friedensrecht komme für seine Partei nicht in Frage. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Schäuble trotz der breiten öffentlichen Ablehnung auf seinem Vorschlag beharre.

Nach Angaben Körpers wurden bei der Abstimmung auf Fachebene zwischen Innen- und Justizministerium erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen Schäubles Linie geäußert. Der Innenminister hatte zuvor gesagt, seine Position sei fachlich abgestimmt.

Unterstützung aus Hessen

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm verteidigte Schäubles Vorgehen: Der Minister versuche, eine gute und angemessene Antwort auf terroristische Bedrohungen zu finden. «Die Kanzlerin unterstützt den Bundesinnenminister selbstverständlich dabei», sagte Wilhelm. Die Vorschläge seien in einem sehr frühen Stadium und würden innerhalb der betroffenen Ministerien und in der Koalition weiter erörtert.

Unterstützung kam auch aus Hessen: «Unser Staat darf nicht wehrlos sein gegenüber terroristischen Angriffen aus der Luft», sagte Landes-Innenminister Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Die deutschen Sicherheitsbehörden benötigten die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten, ein von Terroristen als Waffe eingesetztes Flugzeug auszuschalten. «Wer nicht bereit ist zu handeln, bleibt solchen Gefahren gegenüber hilflos», sagte Bouffier. Nur eine Änderung des Grundgesetzes liefere eine eindeutige rechtliche Grundlage, um die Bürger wirksam vor Angriffen dieser Art zu schützen. Der Fall des im Januar 2003 über Frankfurt am Main kreisenden Irrfliegers habe gezeigt, dass es derzeit an einer rechtlichen Grundlage und einer klaren Kompetenzregelung mangele.

Polizei gegen Schäuble-Plan

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte Schäubles Pläne als erneuten Versuch, den Einsatz der Bundeswehr für Polizeiaufgaben im Innern durch die Hintertür durchzusetzen. Dies sei nicht akzeptabel. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, sagte: «Wer einen Terroranschlag dazu benutzen will, im Innern das Kriegsrecht einzusetzen, der verbiegt das Grundgesetz derart, dass es bricht.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 bei der Prüfung des Luftsicherheitsgesetzes die Abwägung «Leben gegen Leben» als Verstoß gegen das Grundgesetz verboten. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung aber nicht mit der Frage befasst, wie die Situation im Verteidigungsfall zu bewerten ist. Aus Schäubles Sicht gelten dann nämlich andere Regeln, die eine solche Abwägung ermöglichen, vor allem die des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen».

 
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