SPD und Grüne setzen Schäuble unter Druck
Die FDP warf Schäuble vor, mit seinen Gesetzesplänen den Bundeswehreinsatz im Innern einführen zu wollen. «Schäuble will den Dammbruch», sagte die FDP- Verteidigungsexpertin Birgit Homburger. «Es geht in Wirklichkeit gar nicht um das Luftsicherheitsgesetz.» Schon bei der Fußball-Weltmeisterschaft habe sich Schäuble massiv dafür eingesetzt, dass die Bundeswehr Aufgaben der Polizei übernimmt. «Es ist gut, dass das schön getrennt bleibt», sagte Homburger.
Schäuble sagte dagegen, sein neuer Vorschlag stelle das im Februar am Bundesverfassungsgericht gescheiterte Luftsicherheitsgesetz auf eine «einwandfreie Grundlage». Er setze damit zudem einen Auftrag des Koalitionsvertrags um. Es sei unverantwortlich, den Extremfall ungeregelt zu lassen, wann die Bundeswehr entführte Flugzeuge abschießen dürfe.
Nach Angaben Körpers wurden bei der Abstimmung auf Fachebene zwischen Innen- und Justizministerium erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen Schäubles Linie geäußert. Der Innenminister hatte zuvor gesagt, seine Position sei fachlich abgestimmt.
Unterstützung kam auch aus Hessen: «Unser Staat darf nicht wehrlos sein gegenüber terroristischen Angriffen aus der Luft», sagte Landes-Innenminister Volker Bouffier (CDU) in Wiesbaden. Die deutschen Sicherheitsbehörden benötigten die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten, ein von Terroristen als Waffe eingesetztes Flugzeug auszuschalten. «Wer nicht bereit ist zu handeln, bleibt solchen Gefahren gegenüber hilflos», sagte Bouffier. Nur eine Änderung des Grundgesetzes liefere eine eindeutige rechtliche Grundlage, um die Bürger wirksam vor Angriffen dieser Art zu schützen. Der Fall des im Januar 2003 über Frankfurt am Main kreisenden Irrfliegers habe gezeigt, dass es derzeit an einer rechtlichen Grundlage und einer klaren Kompetenzregelung mangele.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 bei der Prüfung des Luftsicherheitsgesetzes die Abwägung «Leben gegen Leben» als Verstoß gegen das Grundgesetz verboten. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung aber nicht mit der Frage befasst, wie die Situation im Verteidigungsfall zu bewerten ist. Aus Schäubles Sicht gelten dann nämlich andere Regeln, die eine solche Abwägung ermöglichen, vor allem die des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen».
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer

