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Schäubles Abschuss-Plan für Union alternativlos

03. Jan 2007 14:33, ergänzt 14:57
Tornado der deutschen Luftwaffe
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Die Union bedauert, dass die SPD auf Pläne zum Abschuss entführter Flugzeuge mit einem «reflexartigen Nein» reagiert hat. Innenminister Schäuble verteidigt seinen Vorschlag und mahnt den Koalitionspartner zum Einlenken.

Mit scharfer Kritik hat der Vizevorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), auf das Nein der SPD zu neuen Gesetzesplänen für einen möglichen Abschuss entführter Flugzeuge reagiert. «Die SPD hat bedauerlicherweise schon reflexartig Nein gesagt», kritisierte Bosbach im Gespräch mit der Netzeitung. «Sie sollte den Vorschlag von [Bundes- Innenminister Wolfgang] Schäuble in aller Ruhe und Gründlichkeit prüfen.»

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Schäuble verteidigte unterdessen seinen umstrittenen Vorstoß. Sein Vorschlag, den Verfassungsartikel 87a entsprechend zu erweitern, sei fachlich innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch in Berlin. «Ob man es machen will, muss nun in der Koalition entschieden werden», sagte er mit Blick auf ablehnende Äußerungen der Opposition und des Koalitionspartners SPD.

Wolfgang Schäuble
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Schäuble betonte, sein neuer Gesetzesvorschlag stelle das vor dem Bundes- Verfassungsgericht gescheiterte Luftsicherheitsgesetz auf eine «einwandfreie Grundlage». Es sei «keine Lösung und unverantwortlich», den Extremfall ungeregelt zu lassen, ob und unter welchen Umständen die Bundeswehr ein entführtes Flugzeug abschießen darf. Zudem setze er mit dem Vorschlag lediglich die Vorgabe des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD um.

Anschlag auf AKW möglich

Der CDU-Politiker verwies auf das Szenario, dass ein von Terroristen gekapertes Flugzeug auf ein Atomkraftwerk zusteuert. Sein Ziel sei, dass der Staat auch in einer solchen Lage auf der Grundlage der Verfassung handeln könne. Der umstrittene Begriff des «Quasi-Verteidigungsfalls» stamme nicht von ihm, betonte Schäuble. Er schlage vielmehr vor, den Einsatz der Streitkräfte gemäß Artikel 87a außer zur Landesverteidigung auch «zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» zuzulassen.

Wolfgang Bosbach
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Schäubles CDU-Kollege Bosbach warf in diesem Zusammenhang insbesondere dem SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz einen Mangel an Sachkunde vor. Wiefelspütz nehme «seit geraumer Zeit sehr eigenwillige Verfassungsinterpretationen» vor. So sei der SPD-Politiker «lange Zeit» der Auffassung gewesen, die Bundeswehr könne auf der Grundlage des Grundgesetzartikels 35 mit ihren militärischen Mitteln auch im Inland zur Terrorabwehr eingesetzt werden. «Dem hat [das Bundes- Verfassungsgericht in] Karlsruhe widersprochen.» Jetzt vertrete Wiefelspütz die Ansicht, ein Terrorangriff wie am 11. September 2001 sei vom Verteidigungsbegriff des Grundgesetzes gedeckt - eine Auffassung, die nach Bosbachs Überzeugung von der Rechtswissenschaft «nicht geteilt» wird.

Dieter Wiefelspütz
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Wiefelspütz hatte die Chancen für eine Umsetzung des Schäuble-Vorschlages, den Abschuss gekaperter Zivilflugzeuge mit Unbeteiligten an Bord zu erlauben, auf Null beziffert. Er wies darauf hin, dass bei einem terroristischen Angriff wie am 11. September 2001 in den USA in Deutschland bereits heute die Bundeswehr zur Landesverteidigung eingesetzt werden könne (Grundgesetzartikel Art. 87a).

«Offenkundige Schutzlücke»

Die SPD diskutiere in punkto Luftsicherheitsgesetz lediglich eine Änderung des Grundgesetzartikels 35, sagte er: Dann dürfte ein Zivilflugzeug nur dann abgeschossen werden, wenn ausschließlich Terroristen an Bord einer Maschine seien. Für eine Änderung des Grundgesetzes sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Unions-Fraktionsvize Bosbach forderte den sozialdemokratischen Koalitionspartner auf, die Frage zu beantworten, ob er «die offenkundige Schutzlücke, die wir bei der Terrorabwehr im Inland haben» und die mit den Fähigkeiten der Bundeswehr geschlossen werden könnte, schließen wolle oder nicht. «Über einzelne Formulierungen wird man sicherlich reden können und auch reden müssen», sagte der CDU-Politiker. «Aber nur ein schlichtes Nein wird der Bedrohungslage nicht gerecht.» Die «entscheidende Frage» sei daher, ob die SPD zu Schäubles Vorschlag eine «überzeugende Alternative anbieten kann oder nicht».

Abwägung «Leben gegen Leben»

Nach Schäubles Plänen sollen in einem «Quasi-Verteidigungsfall» die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten. Dann wäre seiner Meinung nach ein Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs möglich, weil so eine noch größere Katastrophe abgewendet werden könnte. Schäuble mahnte zu einer ruhigen und verantwortlichen Diskussion und verwies auf den Auftrag, «das Menschenmögliche zu tun», um die Sicherheit zu gewährleisten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 bei der Prüfung des Luftsicherheitsgesetzes die Abwägung «Leben gegen Leben» als Verstoß gegen das Grundgesetz verboten. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung aber nicht mit der Frage befasst, wie die Situation im Verteidigungsfall zu bewerten ist.

Grüne kritisieren «ungeheures Unterfangen»

Aus Schäubles Sicht gelten dann nämlich andere Regeln, die eine solche Abwägung ermöglichen, vor allem die des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach seien nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen».

Die SPD, auf die der Innenminister für eine Grundgesetzänderung angewiesen wäre, hatte den Vorschlag am Dienstag rundheraus abgelehnt. Man könne Verteidigung, also Krieg, nicht nach Belieben definieren, sagte der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer sprach von einem «ungeheuren Unterfangen», mit dem die Menschenwürde jederzeit aushebelbar wäre.

Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) sagte, falls die Pläne Gesetz würden, «gehen wir sofort erneut vor das Bundesverfassungsgericht». Baum war einer der Kläger, dessen Beschwerden Karlsruhe im Februar 2006 stattgab. Der Rechtsstaat müsse sich damit abfinden, dass das Szenario einer durch Terroristen entführten Passagiermaschine gesetzlich nicht zu regeln sei.

 
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