Grüne warnen Schäuble vor «Lizenz zum Töten»02. Jan 2007 07:20  |  Lufthansa-Flugzeuge (Archivbild) | Foto: dpa |
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Die Grünen lehnen Pläne von Innenminister Schäuble ab, zur Terrorabwehr das Kriegsvölkerrecht anzuwenden. Er verwische die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg, wenn er so Jet-Abschüsse ermöglichen wolle.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stößt mit seinem Vorhaben, durch einen im Grundgesetz verankerten «Quasi-Verteidigungsfall» den Abschuss entführter Flugzeuge zu ermöglichen, auf energischen Widerstand bei den Grünen. «Schäuble versucht das Bundesverfassungsgericht zu hintergehen», sagte Grünen- Fraktions- Geschäftsführer Volker Beck der Netzeitung.
Mit einem «Quasi-Verteidigungsfall» würden «die Grenzen zwischen Kriminalitätsbekämpfung und Krieg verwischt». Das Entscheidende sei aber, dass Schäuble dem Gesetzgeber «zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens» die Möglichkeit geben wolle, «Leben gegen Leben abzuwägen und damit Lebensrecht und Menschenwürde in diesen Fällen grundsätzlich zur Disposition zu stellen. Das lehne ich ab», so Beck. «Der Gesetzgeber darf keine Lizenz zum Töten Unschuldiger in Gesetzesform gießen.»
Kriegsvölkerrecht soll gelten
 |  Wolfgang Schäuble | Foto: dpa |
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Schäuble hatte zuvor seine Pläne für eine Reform des Luftsicherheitsgesetzes präzisiert. Sie haben laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» zum Ziel, den Abschuss von entführten Flugzeugen zur Vermeidung terroristischer Anschläge zu ermöglichen. Dazu soll ein terroristischer Angriff rechtlich dem Verteidigungsfall gleichgestellt werden. In einem solchen Fall würde nach Ansicht Schäubles das Kriegsvölkerrecht gelten. Dieses schreibt dem Staat nur vor, für die Gefahrenabwehr die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das wäre nach Einschätzung Schäubles gegeben, wenn durch den Abschuss eines gekaperten Flugzeugs eine noch größere Katastrophe verhindert werden kann. Einen ersten Gesetzentwurf hatte das Bundes- Verfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Wie es hieß, dürfen Menschenleben nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
 |  Volker Beck | Foto: Bundestag |
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Der Grünen-Innenexperte Beck warnte mit Blick auf Schäubles Pläne vor «gesetzgeberischer Hybris». Es verbiete sich eine «Gebrauchsanleitung» für den Abschuss gekaperter Flugzeuge, sagte er. Denn: «Manche Situationen lassen sich einfach nicht vorausschauend vorwegnehmen und ein ethisches Dilemma lässt sich auch nicht einfach durch Paragraphen auflösen», betonte er. «Sonst stünden elementare Menschenrechte wie Menschenwürde und Lebensrecht zur gesetzgeberischen Disposition.»
«Einwirkung mit Waffengewalt» Nach Becks Ansicht hat das Bundes- Verfassungsgericht zudem «klar entschieden», dass eine «Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß Luftsicherheitsgesetz durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll», nicht mit dem Recht auf Leben vereinbar sei, soweit davon «tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs» betroffen wären. «Daran kann auch keine neue Formulierung für den gleichen Sachverhalt etwas ändern», machte der Grünen-Politiker deutlich. Der Gesetzgeber dürfe vielmehr «nur regeln, was im Falle eines nicht mit tatunbeteiligten Personen besetzten Flugzeuges, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, zu tun ist», erläuterte er und fügte hinzu: «Weiter kann und sollte er nicht gehen.»
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