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Schäuble präzisiert Plan für Flugzeug-Abschüsse

01. Jan 2007 19:52
Wolfgang Schäuble
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Innenminister Schäuble will den Abschuss entführter Flugzeuge verfassungsrechtlich durch die Einführung eines «Quasi-Verteidigungsfalls» ermöglichen. Dabei gelten nach Schäubles Ansicht Regeln des Kriegsvölkerrechts.

Im Grundgesetz soll es nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» künftig neben dem Verteidigungsfall einen «Quasi-Verteidigungsfall» geben. Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen solle einen solchen «Quasi-Verteidigungsfall» darstellen, der nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Abschuss des Flugzeugs durch die Bundeswehr berechtige, schreibt das Blatt. Damit solle das Luftsicherheitsgesetz, das im vergangenen Februar von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wurde, verfassungsgemäß gemacht werden.

Mehr in der Netzeitung:
Der neue Gesetzentwurf war vor Weihnachten bekannt geworden und hatte zu Auseinandersetzungen in der Koalition geführt. Schäuble erläuterte nun in einem Gespräch mit der «Süddeutschen Zeitung» die Pläne, die in seinem Ministerium «auf Fachebene» erarbeitet wurden. Im «Quasi-Verteidigungsfall» gelten nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts, also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte.

Demnach sind nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen». Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibe gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Flugpassagieren, gesetzlich erlaubt wird.

Man habe sich zwar dagegen entschieden, einen terroristischen Angriff als Verteidigungsfall zu benennen, stelle ihn aber, «in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleich», gibt die Zeitung Schäuble wieder. Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 solle deshalb lauten: «Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.» (nz)

 
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