01. Jan 2007 19:52
Innenminister Schäuble will den Abschuss entführter Flugzeuge verfassungsrechtlich durch die Einführung eines «Quasi-Verteidigungsfalls» ermöglichen. Dabei gelten nach Schäubles Ansicht Regeln des Kriegsvölkerrechts.
Der neue Gesetzentwurf war vor Weihnachten bekannt geworden und hatte zu Auseinandersetzungen in der Koalition geführt. Schäuble erläuterte nun in einem Gespräch mit der «Süddeutschen Zeitung» die Pläne, die in seinem Ministerium «auf Fachebene» erarbeitet wurden. Im «Quasi-Verteidigungsfall» gelten nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts, also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte.Demnach sind nur Angriffe verboten, «die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen». Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibe gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Flugpassagieren, gesetzlich erlaubt wird.
Man habe sich zwar dagegen entschieden, einen terroristischen Angriff als Verteidigungsfall zu benennen, stelle ihn aber, «in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleich», gibt die Zeitung Schäuble wieder. Der neue Verfassungsartikel 87 a Absatz 2 solle deshalb lauten: «Außer zur Verteidigung sowie zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.» (nz)