netzeitung.deKoalition vor Gesetzes-Blamage bewahrt

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Freude über die Koalition: Bundespräsident Köhler (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Freude über die Koalition: Bundespräsident Köhler
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Bundespräsident Köhler hat das von der Koalition verabschiedete Gesetz zur Aufteilung von Wohnkostenzuschüssen für Langzeitarbeitslose unterschrieben. Die Koalition ist damit einer erneuten Demütigung entgangen.

Bundespräsident Horst Köhler hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Aufteilung der Bundeszuschüsse für die Wohnkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern unterzeichnet. Verfassungsrechtliche Einwände hätten sich nicht ergeben, sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamts.

Damit ist die Befürchtung ausgeräumt, Köhler könnte binnen weniger Monate einem dritten Bundesgesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seine Billigung versagt. Der Präsident hatte bereits im Sommer dem Gesetz über die Privatisierung der Flugsicherung die Unterschrift verweigert, vor kurzem diagnostizierte er Verfassungsverstöße beim Verbraucherinformationsgesetz und verweigerte die erforderliche Unterschrift.

Köhler hatte zuletzt viel Kritik einstecken deswegen müssen, selbst aus dem eigenen politischen Lager. Zustimmung kam eher von der Opposition. Beobachter titulierten das Staatsoberhaupt als «den heimlichen Oppositionsführer».

Weitere Reformprojekte gefährdet
Die Grünen hatten auch im Wohnkosten-Gesetz Grundgesetzverstöße entdeckt. Das nun durch Köhler doch bestätigte Gesetz regelt die von Januar an fälligen Zuschüsse des Bundes von 4,3 Milliarden Euro an die Kommunen für Heiz- und Wohnkosten der Langzeitarbeitslosen. Die Bundesmittel werden nach unterschiedlichen Länderquoten verteilt. Deshalb hatte es vor der Verabschiedung des Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken gegeben.

Nach Expertenmeinung sind noch weitere schwarz-rote Reformvorhaben verfassungsrechtlich bedenklich und könnten somit am Votum des Bundespräsidenten scheitern. Dazu zählten die Rente mit 67 und die Gesundheitsreform. (nz)