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Niedersachsen toppt Bayerns Killerspiel- Verbot

12. Dez 2006 16:59
Schünemann
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Bayerns Gesetzentwurf für ein Verbot von Killerspielen liegt vor - und wird nun von den Forderungen Niedersachsens noch überboten. Zudem stehen die Software- Prüfer in der Kritik.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will das Verbot so genannter Computer- Killerspiele noch stärker verschärfen als Bayern. Nach einem Entwurf Schünemanns für die Neufassung des Strafgesetzbuch- Paragrafen 131 soll das Verbreiten solcher Gewalt verherrlichender Spiele mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.

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Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) belässt es in seiner Initiative bei einer Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis. Niedersachsen und Bayern haben je eigene Entwürfe erarbeitet, wollen 2007 dann aber eine gemeinsame Bundesrats-Initiative einbringen.

Strafgesetzbuch nicht ausreichend

Der Zusammenhang zwischen dem Spielen gewaltlastiger Computer- oder Konsolen- Games und realer Gewalt ist bisher nicht erwiesen. Nach Amok- Vorfällen wie in Erfurt 2002 oder im nordrhein- westfälischen Emsdetten war die Diskussion über ein schärferes Verbot diskutiert worden. Schünemann hatte auch die Software- Kontrollstelle für Spiele, als unwirksam kritisiert.

In dem Entwurf Schünemanns heißt es, von dem Paragrafen 131 Strafgesetzbuch würden nicht alle als schädlich anerkannten Spiele erfasst. Ein Verbot für die Herstellung und Verbreitung von Killerspielen könnte vor allem darauf abgestellt werden, dass ein wesentlicher Bestandteil der Spielehandlung «die aktive Teilnahme» der Spieler an der Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen sei.

Thesen und Vorschläge

Der niedersächsische Kriminologe Christian Pfeiffer dagegen hält ein zusätzliches strafrechtliches Verbot der Computer-Killerspiele für wenig sinnvoll. Er hat den Innenministern der Länder eigene Thesen und Vorschläge zugeleitet. Auch aus Sicht von Bundesjustiz- Ministerin Brigitte Zypries (SPD) gibt es bei Computer- Killerspielen keine Strafbarkeitslücke.

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) verlangte, Kinder und Jugendliche besser vor Computerspielen mit extremer Gewalt zu schützen. So müsse etwa die Spiele-Indizierung ausgeweitet werden, mit der die Werbung und der Verkauf Jugend gefährdender Medien verboten wird.

Rigidere Einstufung gefordert

Der Weg über eine Strafrechts-Änderung wie Schünemann und Beckstein es wollen hält das KFN aber nicht für wirksam und zudem für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Strafrecht müsse immer «ultima ratio» sein, heißt es in den Thesen, die Institutsmitarbeiterin Theresia Höynck gemeinsam mit Institutschef Christian Pfeiffer entwickelte.

Wie Schünemann bezeichnete Höynck zudem die Arbeit der Software-Prüfer der als zu lax: «Manche Altereinstufungen könnten rigider sein.» Das KFN testet derzeit 72 Computerspiele, die auf unterschiedliche Weise Gewaltdarstellungen beinhalten. Die Ergebnisse sollen zeigen, wo es Probleme bei der aktuellen Bewertung der Spiele gebe. «Wir hoffen, wir kriegen das vor Weihnachten durch», sagte Höynck. (nz)

 
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