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Verwunderung über Zypries bei Killerspiel- Verbot

07. Dez 2006 12:17, ergänzt 12:22
Landes- Innenminister Schünemann
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Bereits im Februar wollen die Länder ihre Initiative für ein verschärftes Killerspiel- Verbot in den Bundesrat einbringen. Trotz Skepsis des Bundes beharren sie auf ihrem Vorhaben.

Interview:
Von Tilman Steffen

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will die von einzelnen Ländern geplante Bundesratsinitiative für ein Verbot so genannter Killerspiele im Februar einbringen. Bayern habe mit dem Vorstoß gegen Gewalt verherrlichende Spiele eine gute Diskussionsgrundlage geschaffen, die weiter ausgearbeitet werde, sagte Schünemann im RBB. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte angekündigt, Herstellung, Verbreitung und Kauf von Killerspielen unter Strafe stellen und dazu den Paragrafen 131 des Strafgesetzbuches neu formulieren zu wollen. Die meisten unionsregierten Länder unterstützen die Initiative. Die SPD ist eher skeptisch.

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Der Paragraf 131 verbietet bereits Gewaltdarstellung. Nun soll sich ausdrücklich strafbar machen, wer Computerspiele verbreitet, herstellt, bezieht oder liefert, die es «den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben». Bis Januar 2007 soll Vorschlag für die Neufassung des Paragrafen vorliegen. Die Länder wollen damit den Bund dazu bringen, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern.

Der hannoversche Ressortchef Schünemann zeigte sich irritiert über die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geäußerte Skepsis: «Ich wundere mich schon über die Justizministerin.» Schließlich sei Zypries an den Koalitionsvertrag mit der Union gebunden - und in der sei ein Verbot für Killerspiele ausdrücklich aufgeführt.

Selbstkontrolle «funktioniert nicht»

Nachholbedarf sieht der Minister auch bei den Begrifflichkeiten: Der CDU-Politiker forderte eine «klare Definition für Killerspiele, damit wir eine Abgrenzung haben». Angesichts der Vielfalt der im Internet verbreiteten Spiele und Inhalte sei der Handlungsbedarf klar. Der Zustimmung des Bundesrates zu dem angekündigten Gesetzentwurf der Länder ist sich Schünemann sicher: «Wir werden wahrscheinlich in der Februar-Bundesratssitzung eine Bundesratsinitiative einbringen. Und dann bin ganz sicher, dass es dafür eine breite Mehrheit gibt, auch anschließend im Bundestag.»

USK- Verteidiger Laschet
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Schünemann bekräftigte seine Kritik am Jugendschutz. So gebe es zum Beispiel eine Unterhaltungssoftware- Selbstkontrolle - die aber nicht funktioniere. Die USK ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Niedersachsen will zur Spiele- Kontrolle ebenfalls Anfang kommenden Jahres Verbesserungsvorschläge vorlegen.

Angst vor Veränderung

Nordrhein-Westfalens Familienminister Armin Laschet (CDU) hatte die USK bereits gegen Kritik verteidigt. Die Mutmaßungen zum Versagen der USK seien nicht belegt, sagte Laschet der Netzeitung. Die Prüfverfahren mündeten in korrekte Entscheidungen. Zudem würden die Verfahren und Entscheidungen ständig begleitend «einer kritischen Würdigung unterzogen». NRW stellt stellvertretend für die Länder den Spieleanbietern die Prüfbescheide aus.

Auch die USK selbst hatte verständnislos auf die Kritik reagiert. «Ich frage mich mitunter, ob bestimmte Einstellungen und Haltungen, die verantwortliche Erwachsene haben, von Angst diktiert werden», sagte USK- Chefin Christine Schulz zu den Äußerungen des 42-jährigen Schünemann. Sie vermute Angst davor, «dass die junge Generation anders wird, als man selbst es ist»: Manche wollten eben «das 20. Jahrhundert zurückhaben».

Zypries sieht keinen Mehrwert

Deutschland habe das weltweit das strengste Jugendmedienschutzsystem, argumentierte Schulz unter Verweis auf das bestehende Verbot von Gewalt verherrlichender oder verharmlosender Medien. Ein Urteil darüber sollte entsprechende Kompetenz voraussetzen. «Wenn Menschen ohne genaue Recherche über die Unzulänglichkeiten des gesetzlichen Jugendschutzes befinden, ist das problematisch», kritisierte die Soziologin, die seit Februar der USK vorsteht.

Spielszene aus 'Counterstrike'
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Auch Bundesjustizministerin Zypries vermisst im Gegensatz zu Bayern und anderen unionsregierten Ländern den «strafrechtlichen Mehrwert» in der Gesetzesinitiative. Was die Bundesländer vorhätten, entspreche bereits der gegenwärtigen Rechtslage. Tatsächlich sind Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Spiele bereits verboten.

Die Debatte um Killerspiele war nach dem Amoklauf eines Jugendlichen in Emsdetten erneut aufgekommen. Der 18-Jährige hatte seine ehemalige Schule überfallen, 37 Menschen durch Schüsse und Rauchgas verletzt und sich selbst getötet. Er war nach eigenen Angaben ein Anhänger von Killerspielen.

Killerspieler oder nicht?

Polizisten vor dem Technischen Gymnasium im baden-württembergischen Offenburg Foto: AP
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Gegner solcher Spiele vermuten, der Jugendliche sei durch das Spielen zu seiner Tat angeregt worden. Bei dem 18-Jährigen, der sich am Mittwoch in Baden-Württemberg selbst tötete, war nach ersten Ermittlungsergebnissen hingegen kein Anhänger von Killerspielen. Die zuvor veranlasste Fahndung nach dem jungen Mann stand auch im Zusammenhang mit einer Amok- Ankündigung im Internet. Deren Urheber ist nach Polizeiangaben noch nicht ermittelt.
 
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