Kompromiss zum Rauchverbot wackelt
07. Dez 2006 10:45
 |  Zigarettenrauch | Foto: dpa |
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Das von den Koalitions-Parteien geplante Rauchverbot in Gaststätten ist aus rechtlichen Gründen bedenklich. Bei einem neuen Gesetz müssten auch die Länder gefragt werden, sagen Justiz- und Innenministerium in Berlin.
Gegen die Pläne der Großen Koalition zu einem bundesweit einheitlichen Rauchverbot in Gaststätten gibt es weiter verfassungsrechtliche Bedenken: Das Justiz- und das Innenministerium sehen die Zuständigkeit für die Gesetzesänderung teilweise bei den Ländern, berichteten die «Frankfurter Rundschau» und das «Handelsblatt» unter Berufung auf Regierungskreise. Beide Ressorts hätten «deutlich gemacht, dass der Bund nicht alles regeln kann, was die Koalitionsarbeitsgruppe gerne regeln möchte». Anders als das Gesundheitsministerium sehen sie die Regelung für ein Rauchverbot in den Gaststätten als Ländersache.
Die Abstimmungsgespräche mit dem Gesundheits- und dem Verbraucherschutzressort seien zwar noch nicht abgeschlossen. Es sei aber unwahrscheinlich, dass sich die Verfassungseinwände noch ausräumen ließen, berichtete das «Handelsblatt». Das Innen- und das Justizressort beanstanden demnach die gewählte Rechtsgrundlage des Gesundheitsschutzes für die Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Restaurants. Sie warnen davor, dass sich der Bund Kompetenzen anmaße, die ihm nicht zustünden, hieß es in der «FR».
Länder regeln Gaststättenrecht
Seit der jüngsten Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für das Gaststättenrecht bei den Ländern. Zudem gilt als problematisch, dass über ein Bundesgesetz Verbotsregelungen für öffentliche Gebäude in Ländern oder Kommunen erlassen werden sollen. Das Kabinett will sich kommende Woche mit dem Thema beschäftigen. «Es muss sichergestellt werden, dass der Nichtraucherschutz verfassungskonform erfolgt und nicht aus formaljuristischen Gründen scheitert», wurde aus Regierungskreisen zitiert. Eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht werde als «verheerend» eingeschätzt. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) mahnte zur Vorsicht: «Ein bundesgesetzliches Verbot wäre mit dem nicht unerheblichen Risiko behaftet, dass das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz verneint», sagte er der «FR». Seit In-Kraft-Treten der Föderalismusreform spreche auch beim Nichtraucherschutz «viel für eine Kompetenz der Länder», sagte Bosbach.
Forscher fordern absolutes Rauchverbot
Dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) geht der Vorschlag von SPD und Union indes nicht weit genug. Das Zentrum verlangt ein absolutes Rauchverbot in der deutschen Gastronomie. «Der Gesetzgeber muss handeln und einen umfassenden Schutz unserer Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten», forderte Martina Pötschke-Langer vom DKFZ am Mittwoch bei einer Konferenz für Tabak- Kontrolle in Heidelberg. Nur mit einem «umfassenden Bundesgesetz» könne Krebs-, Herz-Kreislauf- und Lungenerkrankungen bei Passivrauchern vorgebeugt werden.Eine Arbeitsgruppe von CDU/CSU und SPD hatte vorgeschlagen, das Rauchen in Restaurants nur noch in separaten Räumen zu erlauben. Vom Rauchverbot gänzlich ausgenommen werden sollen Bars, Kneipen, Nachtclubs sowie Bierzelte. (nz)