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Union wirft Grünen «Werteverfall» vor

30. Nov 2006 12:51
Gotteslästerung? Mozart-Oper 'Idomeneo' mit abgetrennten Köpfen von Jesus, Mohammed und Buddha
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Vor allem in Süddeutschland und Berlin sind in den vergangenen Jahren Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden. Die Grünen dringen darauf den Paragrafen abzuschaffen - die Union findet das unverschämt.

Mit seiner Forderung nach Abschaffung des strafrechtlichen Gotteslästerungsparagrafen stößt der Grünen-Politiker Volker Beck auf massive Kritik. Beck hatte sich in der «Berliner Zeitung» dafür ausgesprochen, den Paragrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) «auf den Misthaufen der Rechtsgeschichte» zu werfen.

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Unionspolitiker wiesen seinen Vorstoß entschieden zurück. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sprach von «reinem Unfug», den Beck vorschlage. Den Grünen sei der Respekt vor religiösen Gefühlen abhanden gekommen. «Religiöse Gefühle müssen ebenso geschützt bleiben wie die Freiheit der Kunst», betonte Pofalla. Beides seien «wertvolle Güter» in einer freiheitlichen Demokratie.

Der CDU-Politiker Holger Haibach nannte die Formulierung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen- Bundestagsfraktion während einer Bundestagsdebatte eine «Unverschämtheit in der deutschen Rechtsgeschichte». Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach von einem «erschreckenden Ausdruck eines fundamentalen Werteverfalls bei den Grünen».

Volker Beck
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Beck äußerte sich mit Blick auf die Diskussion um die Mozart-Oper «Idomeneo». Die Deutsche Oper Berlin hatte sie aus Angst vor Racheakten von Islamisten zwischenzeitlich vom Spielplan gestrichen und erst nach einer breiten öffentlichen Diskussion wieder aufgenommen. In der Schlussszene der Oper werden Jesus, Mohammed und Buddha die Köpfe abgeschlagen.

Die Debatte über die Freiheit der Kunst und Grenzen religiöser Rücksichtnahme habe gezeigt, dass auch der Gotteslästerungsparagraf überholt sei, meinte Beck. Nach Paragraf 166 StGB drohen demjenigen bis zu drei Jahre Haft, der öffentlich oder durch Schriften religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

CSU-Innenminister Beckstein warf Beck vor, er wolle offenbar die Verunglimpfung von religiösen Gefühlen in der Bevölkerung erleichtern und damit der Intoleranz gegenüber Andersgläubigen den Weg ebnen. Er äußerte sich im fränkischen Rummelsberg, wo die Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern tagt, der Beckstein angehört.

Strafen in Süddeutschland und Berlin

Günther Beckstein
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Wie aus einer der «Berliner Zeitung» vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, wird der Paragraf noch immer angewandt, wenn auch selten. So wurden 1995 noch 24 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt, 2004 waren es 15. Die meisten Verurteilungen erfolgten mit jeweils fünf Fällen in Baden-Württemberg und Bayern. Berlin liegt mit drei Verfahren auf Platz drei, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In den übrigen Bundesländern gab es keine Verurteilungen. Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, das Strafgesetzbuch zu ändern.

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hatte im Sommer eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel einer Verschärfung des Paragrafen 166 StGB angekündigt. Die bisherige Regelung sei «völlig stumpf und wirkungslos», begründete er damals sein Ansinnen. Konkrete weitere Schritte unterblieben jedoch bisher. Damals hatte die «Popetown»-Serie von MTV und eine dafür geschaltete Werbung des Musiksenders für heftige Diskussionen gesorgt. (nz)

 
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