10.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Horst Mahler
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Rechtsextremist Mahler hat seinen Haftantritt nicht verhindern können. Das Bundesverfassungs- Gericht wies eine Beschwerde des 70-Jährigen ab.
Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler muss seine Haftstrafe wegen Volksverhetzung antreten. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine gegen seine Verurteilung gerichtete Verfassungsbeschwerde Mahlers nicht zur Entscheidung an, wie das Karlsruher Gericht am Freitag mitteilte. Der 70-jährige Rechtsextremist war zuvor schon vor dem Bundesgerichtshof gescheitert, das seine Revision gegen die Verurteilung als unbegründet verworfen hatte.
Das Landgericht Berlin hatte Mahler am 12. Januar 2005 wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er 2002 in den Räumen der Köpenicker NPD eine Schrift verteilte, in der er den Hass auf Juden als «untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems» bezeichnete. Der Bundesgerichtshof hatte Mahlers Revision gegen das Urteil mit Beschluss vom 8. August 2006 als unbegründet verworfen.
Vergangene Woche wurde bekannt, dass Mahler seine Haftstrafe noch im November antreten muss, nachdem das Landgericht ihm die schriftliche Aufforderung zum Haftantritt zugestellt hatte. Am Mittwoch wies das Bundesverfassungsgericht Mahlers Verfassungsbeschwerde endgültig ab. Die Entscheidung der Karlsruher Richter erging ohne Begründung.
Mahler war zunächst als Anwalt und später Mitglied der linksextremistischen RAF bekannt geworden. Zwischen 1970 und 1980 war er wegen der Befreiung des RAF-Anführers Andreas Baader, später wegen Raubes im Gefängnis. Nach seiner Freilassung wandte sich Mahler der rechten Szene zu. 2000 wurde er NPD-Mitglied und später Anwalt im gegen die Partei gerichteten, mittlerweile gescheiterten Verbotsverfahren. Inzwischen hat Mahler mit der NPD gebrochen, die ihm noch «zu sehr am Parlamentarismus ausgerichtet» ist. (nz)