Intime Telefonate für Staat künftig tabu
«Die Telefonüberwachung brauchen wir auch künftig», sagte Zypries. Bei knapp 64 Prozent aller Fälle handele es sich um Drogendelikte, also organisierte Kriminalität. Aber sie solle nur als «Ultima ratio» angewendet werden, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen versagt hätten.
Das Gesetz, das die Strafprozessordnung ändert, stärkt nach Ansicht der Ministerin «den Grundrechtsschutz der Betroffenen erheblich». Künftig muss jede verdeckte Maßnahme im Einzelfall von einem Richter der ermittelnden Staatsanwaltschaft genehmigt und kann nicht mehr von jedem Amtsrichter angeordnet werden. Neu in den Katalog der Verbrechen wurden unter anderem schwere Wirtschaftskriminalität, Menschenhandel und Kinderpornografie aufgenommen.
Dazu gibt es allerdings einen weiten Ermessensspielraum, den die Ministerin mit einem Beispiel begründete: «Wenn ein Unternehmer abgehört wird, sich der Verdacht gegen ihn aber nicht erhärtet, müssen nicht alle Geschäftspartner, mit denen er telefoniert hat, benachrichtigt werden, wenn das seinen Leumund schädigen würde.» Bei Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern oder Strafverteidigern oder bei Ärzten, Anwälten oder Journalisten wird nun eine Pflicht zur Ermessensabwägung eingeführt.
Zypries sah in dieser Sache «Ärger mit den Unternehmen» voraus, verwies aber darauf, dass die Bundesregierung sich jeweils auf die von der EU geforderten Untergrenzen beschränkt habe. Zypries will den Entwurf im Frühjahr reif für eine Kabinettsvorlage haben. Mit den Fraktionsexperten von SPD und Union sei der Entwurf bereits abgestimmt, sagte sie. Nach Kabinett und Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. (nz)

