netzeitung.deIntime Telefonate für Staat künftig tabu

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Abhöranlage (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Abhöranlage
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Die Bundesregierung regelt die Telefonüberwachung neu. Damit kommt Ministerin Zypries Vorgaben der Europäischen Union nach.

Das Bundesjustizministerium will die Telefonüberwachung neu regeln und Abhörmaßnahmen auf schwere Straftaten begrenzen. Am Mittwoch stellte die zuständige Ministerin Brigitte Zypries (SPD) dazu in Berlin die Grundzüge eines Referentenentwurfs vor. Wird er Gesetz, dann dürfen solche Ermittlungsmaßnahmen nur noch bei Verdacht auf Straftaten angeordnet werden, die mit mindestens fünf Jahren Höchststrafe bewehrt sind.

In dem Entwurf werden außerdem allgemein die Regeln der Maßnahmen zur verdeckten Ermittlung harmonisiert und EU-Vorgaben erfüllt.

«Die Telefonüberwachung brauchen wir auch künftig», sagte Zypries. Bei knapp 64 Prozent aller Fälle handele es sich um Drogendelikte, also organisierte Kriminalität. Aber sie solle nur als «Ultima ratio» angewendet werden, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen versagt hätten.

Das Gesetz, das die Strafprozessordnung ändert, stärkt nach Ansicht der Ministerin «den Grundrechtsschutz der Betroffenen erheblich». Künftig muss jede verdeckte Maßnahme im Einzelfall von einem Richter der ermittelnden Staatsanwaltschaft genehmigt und kann nicht mehr von jedem Amtsrichter angeordnet werden. Neu in den Katalog der Verbrechen wurden unter anderem schwere Wirtschaftskriminalität, Menschenhandel und Kinderpornografie aufgenommen.

Standards
Der Gesetzentwurf führt die vom Bundesverfassungsgericht bei der Wohnraumüberwachung geforderten Standards auch bei der Telefonüberwachung ein. So darf künftig der Staat nicht mehr bei intimen Gesprächen mithören. Wenn vorab unklar sei, ob das Gespräch nur intime Inhalte habe, müsse das Abhören beendet werden, wenn sich das abzeichne, sagte Zypries. Außerdem gibt es eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht. Wer abgehört wurde, muss benachrichtigt werden.

Dazu gibt es allerdings einen weiten Ermessensspielraum, den die Ministerin mit einem Beispiel begründete: «Wenn ein Unternehmer abgehört wird, sich der Verdacht gegen ihn aber nicht erhärtet, müssen nicht alle Geschäftspartner, mit denen er telefoniert hat, benachrichtigt werden, wenn das seinen Leumund schädigen würde.» Bei Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern oder Strafverteidigern oder bei Ärzten, Anwälten oder Journalisten wird nun eine Pflicht zur Ermessensabwägung eingeführt.

EU-Vorgabe erfüllt
Eine EU-Vorgabe erfüllt die Bundesregierung mit dem Gesetz hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung. Telefongesprächsdaten müssen künftig 180 statt 90 Tage gespeichert werden - auch wenn der Kunde eine Flatrate hat. Gespeichert werden muss, «wer mit wem, wann und - bei der Mobilfunktelefonie - von wo aus telefoniert hat».

Zypries sah in dieser Sache «Ärger mit den Unternehmen» voraus, verwies aber darauf, dass die Bundesregierung sich jeweils auf die von der EU geforderten Untergrenzen beschränkt habe. Zypries will den Entwurf im Frühjahr reif für eine Kabinettsvorlage haben. Mit den Fraktionsexperten von SPD und Union sei der Entwurf bereits abgestimmt, sagte sie. Nach Kabinett und Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. (nz)