19.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Grundgesetz
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Um die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Teilen Deutschland einander anzugleichen, sieht das Grundgesetz den Länder-Finanzausgleich vor. Umverteilt wird nach einem komplizierten Schlüssel.
Der Länderfinanzausgleich zwischen den Ländern soll gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands ermöglichen und damit eine Forderung des Grundgesetzes erfüllen. Dem Grundgesetz zufolge muss «die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen» werden.
Das Gesamtsystem ist außerordentlich kompliziert. Es besteht im wesentlichen aus einem «horizontalen» Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und einem «vertikalen» Ausgleich mit Zahlungen des Bundes an Länder.
Beim Länderfinanzausgleich im engeren Sinne fließt Geld von den finanzstarken an die finanzschwachen Länder. 2005 trat eine Neuregelung in Kraft. Dabei wurde unter anderem ein Prämienmodell vereinbart, nach dem überdurchschnittliche Steigerungen des Steueraufkommens aus dem Ausgleichssystem herausgenommen werden und damit vollständig beim jeweiligen Land bleiben.
Sonderbedarf- BundesergänzungszuweisungKleine und finanzschwache Bundesländer erhalten zudem so genannte Bundesergänzungszuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Außerdem gibt es Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ), unter anderem für die östlichen Bundesländer wegen teilungsbedingter Lasten.
Bis 2004 erhielten außerdem Bremen und das Saarland Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zur Haushaltssanierung, die sie 1992 eingeklagt hatten, um ihre extreme Haushaltsnotlage zu beheben. Beide Länder klagen derzeit erneut und wollen so weitere Zahlungen erzwingen. (dpa)