netzeitung.deBürger wollen «gläsernen» Abgeordneten

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Bundestag (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Neun von zehn Bundesbürgern sind dafür, dass Berufspolitiker ihre Nebeneinkünfte offen legen. Ob es dazu kommt, entscheidet das Bundes- Verfassungsgericht. Hintergrund ist eine Sammelklage gegen die Offenlegung.

Die im vergangenen Jahr geschaffene Pflicht für Abgeordnete zur Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte wird seit Mittwoch vor dem Bundes- Verfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Neun Bundestagsabgeordnete haben dagegen geklagt, weil sie darin die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Abgeordneten verletzt sehen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Vorschriften sind bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt. Nach ihnen müssen Abgeordnete in drei Stufen angeben, ob sie zwischen 1000 und 3500, bis 7000 oder mehr als 7000 Euro im Monat neben ihren Diäten verdienen.

Die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk, eine der Klägerinnen, sagte am Montag im ZDF-«Morgenmagazin», ein Freiberufler werde sich dann «sehr überlegen, überhaupt noch ein Mandat anzustreben». Das werde dazu führen, dass es im Parlament noch weniger Freiberufler und Unternehmer gebe.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Christian Ströbele, zeigte sich zuversichtlich, dass die Klage abgewiesen wird. «Niemand, der Abgeordneter ist, sollte das Licht der Öffentlichkeit scheuen und sollte seine Einkünfte angeben», sagte er im Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB).

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert rechnet dagegen mit einem Erfolg der Klage gegen das neue Abgeordnetengesetz. «Wenn ich den Eindruck gehabt hätte, die Klage wäre aussichtslos, dann hätte ich das nicht gemacht», sagte Danckert, der als einziger Sozialdemokrat die Klage unterstützt, der «Mitteldeutschen Zeitung». Zum Bild eines Abgeordneten gehöre eine gewisse Unabhängigkeit. Das bedeute, dass man wieder in den angestammten Beruf wechseln könne. Danckert ist zudem der Überzeugung, dass die Veröffentlichung von Einkünften einem Anwalt schade. Zudem könnten sich Minister, Staatssekretäre und Generalsekretäre von Parteien auch nicht schwerpunktmäßig dem Mandat widmen.

Anders als die Kläger plädieren die Bürger in Deutschland für den «gläsernen» Abgeordneten - für Transparenz bei Nebeneinkünften. In einer Umfrage des Hamburger Magazins «Stern» befürworteten 90 Prozent der Befragten eine Veröffentlichung. Nur acht Prozent waren der Auffassung, dass dies nicht erforderlich ist. (nz)