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Gericht stoppt Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen

29. Sep 2006 14:20
Jürgen Kamm, Geschäftsführer der Firma 'Nix Gut' präsentiert Anti-Nazi-Symbole, die seine Firma vertreibt
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Das Landgericht Stuttgart hat den Verkauf von Anti-Nazi-Symbole wie durchgestrichene Hakenkreuze auf Buttons oder T-Shirts verboten. Die Grünen sehen darin einen «Schildbürgerstreich» der Justiz.

Wegen des Vertriebs von Anti-Nazi-Symbolen hat das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Die Richter legten dem 32-Jährigen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Richter Wolfgang Küllmer sagte, das Urteil sei eine Etappe zur höchstrichterlichen Entscheidung des Sachverhalts. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro beantragt.

In dem Prozess ging es um die Frage, inwieweit das öffentliche Verwenden und Verbreiten eines etwa nach Art eines Halteverbotschildes durchgestrichenen Hakenkreuzes strafbar ist. Der Geschäftsführer des Versandhandels «Nix Gut», Jürgen Kamm, hatte seine Tätigkeit damit begründet, dass jedermann gegen Rechtsextremisten Stellung beziehen können solle.

Die Anklage hatte Kamm zur Last gelegt, in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben zu haben.

Absurd und verfehlt

Die Grünen kritisierten die Entscheidung heftigst: «Das Urteil ist ein Schildbürgerstreich der Justiz», sagte Grünen- Fraktions- Geschäftsführer Volker Beck der Netzeitung. Der Politiker sieht die Falschen bestraft: «Mit diesem Richterspruch wird nun eine Szene kriminalisiert, der es gerade darauf ankommt, Faschisten und Nationalsozialisten die Stirn zu bieten.»

Durchgestrichene Hakenkreuze als Verwendung verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches als verboten zu betrachten, sei «absurd und rechtspolitisch völlig verfehlt», betonte der Grünen-Politiker. Das Verbot im Strafgesetzbuch habe den Zweck, vorbeugend verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren. «Es hat nicht den Zweck, Zivilcourage und demonstrative Ablehnung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft unter Strafe zu stellen», sagte Beck.

Ausländer verwirren

Er zeigte sich optimistisch, dass höhere Instanzen den Richterspruch kassieren werden. «Ich hoffe, dass gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. Ein derart absurdes Urteil darf keinen Bestand haben.»

Der Fall hatte wegen der unklaren Rechtslage bundesweit für Aufsehen gesorgt. Deshalb hatten beide Seiten angekündigt, notfalls bis zur höchsten Instanz gehen zu wollen. Im März hatte das Landgericht Tübingen einen Studenten wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes freigesprochen, zuvor hatte das Amtsgericht der Stadt ihn schuldig gesprochen, aber keine Strafe verhängt. In dem Berufungsverfahren plädierten sowohl Gericht als auch Anklage auf Freispruch – die Staatsanwälte hatte nach der Amtsgerichtsentscheidung ihre Meinung geändert. Zuvor hatten die Strafverfolger argumentiert, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein neutraler - etwa aus dem Ausland stammender - Beobachter in jedem Fall die eigentliche Intention des Trägers erkenne.

Diese Gemengelage war für die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und den SPD-Politiker Nils Annen Anlass, sich bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft selbst anzuzeigen. Sie gaben vor, entsprechende Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen zu haben. Gegen sie wird nach Angaben der Behörde noch immer ermittelt. Ein Abschluss des Verfahrens sei noch nicht in Sicht, sagte Behördensprecherin Tomke Beddies.

 
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