Gericht stoppt Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen
29.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Die Anklage hatte Kamm zur Last gelegt, in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben zu haben.
Durchgestrichene Hakenkreuze als Verwendung verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches als verboten zu betrachten, sei «absurd und rechtspolitisch völlig verfehlt», betonte der Grünen-Politiker. Das Verbot im Strafgesetzbuch habe den Zweck, vorbeugend verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren. «Es hat nicht den Zweck, Zivilcourage und demonstrative Ablehnung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft unter Strafe zu stellen», sagte Beck.
Der Fall hatte wegen der unklaren Rechtslage bundesweit für Aufsehen gesorgt. Deshalb hatten beide Seiten angekündigt, notfalls bis zur höchsten Instanz gehen zu wollen. Im März hatte das Landgericht Tübingen einen Studenten wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes freigesprochen, zuvor hatte das Amtsgericht der Stadt ihn schuldig gesprochen, aber keine Strafe verhängt. In dem Berufungsverfahren plädierten sowohl Gericht als auch Anklage auf Freispruch die Staatsanwälte hatte nach der Amtsgerichtsentscheidung ihre Meinung geändert. Zuvor hatten die Strafverfolger argumentiert, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein neutraler - etwa aus dem Ausland stammender - Beobachter in jedem Fall die eigentliche Intention des Trägers erkenne.
Diese Gemengelage war für die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und den SPD-Politiker Nils Annen Anlass, sich bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft selbst anzuzeigen. Sie gaben vor, entsprechende Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen zu haben. Gegen sie wird nach Angaben der Behörde noch immer ermittelt. Ein Abschluss des Verfahrens sei noch nicht in Sicht, sagte Behördensprecherin Tomke Beddies.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer

