06.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Datenschützer Schaar
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Unbeteiligte zu erfassen, ist verfassungswidrig - auch wenn sie dem Umfeld Terrorverdächtiger entstammen, betont Datenschützer Schaar. Aus der Anti-Terror-Datei müssten sie herausgehalten werden.
Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, war es ein «guter Tag für die Terrorbekämpfung», für Kanzlerin Angela Merkel (beide (CDU) ein «riesiger Erfolg», als die Innenminister von Bund und Ländern sich am Montag auf die Grundzüge der geplanten Anti-Terror-Datei einigten. Kritik kommt nun jedoch nicht nur von den oppositionellen Linken und Grünen - auch Bundesdatenschutz- Beauftragter Peter Schaar sieht den Bund-Länder-Kompromiss kritisch.
Sein Misstrauen erregt der Plan, von Terrorverdächtigen nicht nur Personalien, sondern auch so genannte Kontaktpersonen aufzunehmen. Das sind Menschen, mit denen die Verdächtigen Umgang pflegen. Eine Erfasung stehe aber im Widerspruch zum Grundgesetz, sagt Schaar.
Abgrenzung von Kontaktpersonen«Ich glaube nicht, dass mit dem Beschluss eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorgezeichnet ist», sagte Schaar der «Berliner Zeitung». Etliche Bereiche seien stark auslegungsbedürftig. So sei unklar, welche Personen als Terrorverdächtige eingestuft würden und was unter Kontaktpersonen zu verstehen sei.
Die Datei soll Ermittlern helfen, schnell Informationen über Terrorverdächtige zu erhalten. Polizei und Geheimdienste sollen auf die Daten zugreifen können, die das Bundeskriminalamt sammelt und bearbeitet.
Über die konkrete Ausgestaltung hatte es monatelang Streit zwischen Union und SPD gegeben. Der erzielte Kompromiss sieht eine geteilte Datei vor: Für alle Behörden sichtbar sind die Personalien der Gespeicherten. Weitere Informationen wie Religionszugehörigkeit, Auslandsreisen und Waffenbesitz gibt die Datenbank erst auf konkrete Anforderung der Ermittler preis.
Schutz der eigenen ErkenntnisseNachdem sich die Innenminister geeinigt, soll Bundesminister Schäuble nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Datenschützer Schaar benennt konkrete Anforderungen: «Ich erwarte eine verfassungsrechtlich strikte und enge Auslegung des Begriffs Kontaktpersonen.»
Auch müsse die Weitergabe sensibler Informationen genau geregelt werden: «Es darf keine reine Formalie sein. Ich erwarte, dass das geplante Gesetz definiert, unter welchen Umständen diese Daten weitergegeben werden dürfen», sagte der Datenschutzbeauftragte. So müsse ausgeschlossen werden, dass beispielsweise der Verfassungsschutz ungesicherte Informationen etwa aus anonymen Hinweisen an die Polizei weiterleite.
Andere Kritiker befürchten zudem, dass die Geheimdienste ihre Erkenntnisse erst gar nicht in die Datei eingeben, um sie den Blicken anderer Behörden zu entziehen schließlich ist es Sinn von Geheimdiensten, verdeckt zu arbeiten.
Lob von MerkelIm Gespräch mit der Netzeitung hatte Schaar bereits vor einer Überwachungs-Gesellschaft gewarnt. «Das ziellose Erheben und Auswerten von Daten halte ich nicht nur für einen wenig effizienten, sondern auch für einen verfassungsrechtlich höchst problematischen Weg», warnte er. Viel zu viele Unverdächtige gerieten mit in die Überwachung hinein.
Auch FDP, Grüne und die Linkspartei sahen in der von den Ministern erzielten Lösung verfassungsrechtliche Mängel. Kanzlerin Merkel lobte die Einigung zwischen Bund und Ländern auf das gemeinsame Datenbank-Projekt am Mittwoch als «riesigen» Erfolg: «Es ist eben so, dass im 21. Jahrhundert Kleinstaaterei uns nicht mehr voranbringt.» Merkel bekräftigte, dass Videoüberwachung nötig sei, um Terroristen zu identifizieren - allerdings nicht flächendeckend, schränkte sie ein. (nz)