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Innenminister wollen viel und können wenig

03. Sep 2006 14:06
Terrorismusabwehrzentrum in Berlin: Spezialisten bei der Arbeit
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Nach jahrelangem Streit über eine Anti-Terror- Datei sollen die Länder-Innenminister bei einer Sonderkonferenz den Durchbruch schaffen. Die Sache hat einen Haken: Die Minister können Wege ebnen, sie sind nicht der Gesetzgeber.

Von Norbert Klaschka

Dass die jahrelang umstrittene Anti-Terror-Datei nun endlich kommt, gilt bei Innenexperten unterschiedlichster parteipolitischer Couleur als sicher. Wie aber die seit 2001 geforderte gemeinsame Datei für Polizei und Geheimdienste konkret ausgestaltet wird und wie schnell sie kommt, ist durchaus noch offen. Nicht alle Insider teilten den Optimismus maßgeblicher Koalitionäre, dass es noch im September zu einem Kabinettsbeschluss über das notwendige Gesetz kommt. Am Montag wollen die Innenminister von Bund und Ländern in einer Sonderkonferenz bestehende Hürden ausräumen.

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Äußerer Anlass des Berliner Treffens sind die gescheiterten Bombenanschläge auf Regionalzüge der Bahn. Einziges Beratungsthema ist die innere Sicherheit. Und wichtigster Punkt dabei ist die Anti- Terror-Datei. Die Innenministerkonferenz kann zwar Wege ebnen, aber sie ist nicht der Gesetzgeber. Ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist bereits in der internen Abstimmung. Einwände dagegen gibt es aus dem benachbarten Verfassungsressort der SPD-Justizministerin Brigitte Zypries.

Unbestritten - auch bei Datenschützern - ist, dass Informationen der verschieden Dienste besser vernetzt werden müssen. Alle Landes- und Bundesbehörden zusammengerechnet gibt es in Deutschland inklusive des Zollkriminalamts immerhin 37 Sicherheitsdienste. Ob auch die Bundespolizei von der gemeinsamen Datei profitieren soll, scheint noch offen. Was passieren kann, wenn der eine Dienst nicht weiß, was der andere tut, zeigte dramatisch das 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte NPD-Verbotsverfahren.

Wie nun die Dateien von Polizei und Geheimdiensten zusammengeführt werden sollen, was nicht geheim sein soll, wer zugreifen darf und wer nicht, das wirft in der praktischen Umsetzung beachtliche Probleme auf. Hinzu kommen unterschiedliche Anforderungen der Politiker an diese Datei und divergierende Auffassungen darüber, was rechtlich überhaupt möglich ist.

Eine Volltext-Datei, die direkten Zugriff auf die Datenbestände erlaubt, ist längst vom Tisch. Diese würde wahrscheinlich auch gegen das Trennungsgebot der Aufgaben von Polizei und Geheimdiensten verstoßen und zudem den Quellenschutz gefährden. Zypries hält so eine Datei für verfassungswidrig. Klar ist, dass eine Anti-Terror-Datei keine Fahndungsdatei ist. Es ist also ausgeschlossen, dass ein Streifenpolizist auf sie zugreifen kann.

In der Diskussion ist nur noch, wie eine so genannte Index-Datei ausgestaltet werden kann mit der Option, auf zusätzliche Informationen zugreifen zu können. Eine Index-Datei wäre zunächst nur eine Inhaltsübersicht. Bei einer Anfrage erführe man, dass über eine bestimmte Person bei der Behörde «xy» etwas gespeichert ist, nicht aber was. Eine Variante sieht ein zusätzliches Freitextfeld vor, in das die Sicherheitsbehörden weitere Informationen stellen könnten. Dagegen hat, wie zu hören ist, Zypries Bedenken. Die Alternative wäre eine Grund-Datei mit der Möglichkeit, zusätzliche Daten abzufragen.

Seit den gescheiterten Bombenanschlägen gibt es eine breite Palette von Vorschlägen, welche Merkmale in die Datei aufgenommen werden sollen. Manches davon ist umstritten, etwa Angaben zur Religionszugehörigkeit. Innenpolitiker der Union, aber auch der SPD möchten Daten über Beruf, Arbeitsplatz, Auslandsaufenthalte, Kontaktpersonen, Einlader von verdächtigen Personen speichern.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz schlug sogar vor, sexuelle Auffälligkeiten festzuhalten. «In die Datei müssen alle signifikanten Sachverhalte eingefüttert werden, die von Bedeutung sind für die Bekämpfung des Terrorismus», sagt er. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) handelte sich mit seinem Vorschlag, auch Waffenbesitz von Terrorverdächtigen zu vermerken, unverhofft den Unmut der Sport- und Jagdschützen ein. Diese hatten übersehen, dass sie gar nicht gemeint sind und Bosbach mit Anrufen und E-Mails traktiert. (dpa)

 
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