28.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Überwachungskamera in Berlin
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In der Debatte um einen verschärften Antiterror-Kampf lehnt der Deutsche Anwaltsverein eine flächendeckende Videoüberwachung ab. Vorstandsmitglied Schellenberg bezweifelt den «Sicherheitsgewinn» dieser Maßnahme.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat sich gegen eine flächendeckende Videoüberwachung von Innenstädten ausgesprochen. «Die Forderung nach einer flächendeckenden Videoüberwachung kommt mir (...) vor wie ein politisches Placebo, das dazu dienen soll, der Bevölkerung ein subjektives Sicherheitsgefühl zu geben», sagte DAV-Vorstandmitglied Ulrich Schellenberg der Netzeitung. «In Wirklichkeit müssen wir eingestehen, dass wir trotz aller Anstrengungen solchen Anschlagsplänen ein ganzes Stück weit machtlos gegenüber stehen.»
Nach Schellenbergs Ansicht kann die Videoüberwachung zwar «im Rahmen der Aufklärung eines Terroranschlages» sinnvoll sein, nicht aber zu dessen Verhinderung. Der Ausbau der Videoüberwachung bringe daher für die Bürger keinen «echten Sicherheitsgewinn», sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins.
Schellenberg plädierte stattdessen für eine Aufstockung von Sicherheitspersonal. «Wenn wir die Sicherheit an Verkehrsknotenpunkten erhöhen wollen, dann muss man an diesen Stellen mehr und vor allem gut geschultes Personal einsetzen in der Hoffnung, dass diese auffälliges oder verdächtiges Verhalten von Attentätern im Vorfeld erkennen können», sagte das DAV-Vorstandsmitglied.
Die Entwicklung gehe aber genau in die entgegengesetzte Richtung, räumte Schellenberg ein. So besteht seinen Angaben nach in Berlin die Planung, bis zum Jahr 2010 fast das gesamte Personal von den S-Bahnhöfen abzuziehen und stattdessen die Stationen flächendeckend mit Videokameras zu überwachen. «Ich halte dies für einen ganz klares Weniger und nicht ein Mehr an Sicherheit wie es derzeit in der politischen Diskussion suggeriert wird», warnte der Jurist.
Zugleich wies Schellenberg darauf hin, dass Videoüberwachung immer nur dann zulässig sei, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt werde. So sei in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, dass nur gefährdete Orte per Kamera überwacht werden dürften. «Das Aufstellen einer Videoüberwachungskamera in einer ruhigen Wohnstraße wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig», so Schellenberg.
Ähnlich äußerte sich am Wochenende die Bundes- Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der in Hannover erscheinenden «Neuen Presse» sagte sie: «Ganze Innenstädte zu überwachen, halte ich für unverhältnismäßig. Es gibt keinen hinreichenden Anhaltspunkt, dass unser Land dadurch sicherer wird.» Eine Überwachung von Knotenpunkten wie Flughäfen oder Bahnhöfe sei aber sinnvoll.