netzeitung.deSchäuble beharrt auf Abschuss entführter Jets

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Innenminister Schäuble (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Innenminister Schäuble
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Vom Verfassungsgericht aus ist der Fall klar: auch in Terrorabsicht entführte Flugzeuge dürfen nicht abgeschossen werden. Innenminister Schäuble will dies ändern.

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft verfassungsrechtlich eindeutig regeln. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview an, man werde ein neues Luftsicherheitsgesetz und eine entsprechende Verfassungsänderung vorlegen. Aber auch die geplante Anti-Terror-Datei will die Koalition voranbringen: Noch in der kommenden Woche soll der Gesetzentwurf zwischen den Ressorts abgestimmt werden.

Den Abschuss entführter Passagiermaschinen, mit denen Terrorangriffe begangen werden sollen, halte er für möglich und geboten, sagte Schäuble der «Sächsischen Zeitung». Voraussetzung sei eine massive Bedrohung, die einen Angriff auf Deutschland und somit den Verteidigungsfall darstelle. «Im Falle des 11. September wäre der Abschuss nicht nur rechtlich zulässig, sondern geboten gewesen», wurde Schäuble zitiert.

Schäubles Pläne stehen in Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verfügte, dass ein Flugzeug nur abgeschossen werden darf, wenn es unbemannt oder ausschließlich mit Terroristen besetzt ist. Wie Schäuble dem Spruch der Verfassungsrichter gerecht werden will, dürfte auch seine Fachpolitiker interessieren. In der Union glauben viele nicht daran, dass das Vorgehen in dem von Schäuble beschriebenen Terrorfall überhaupt gesetzlich regelbar ist. Schäuble betonte, es gebe eine «klare, bindende Koalitionsvereinbarung» über die Neufassung des Gesetzes.

Der Minister warnte vor einer wachsenden Gefahr durch mögliche Selbstmordattentäter in Deutschland. Es sei Besorgnis erregend, dass in einer toleranten Gesellschaft wie in England eine beträchtliche Zahl von Menschen dazu gebracht werden konnten, sich als Selbstmordattentäter zur Verfügung zu stellen. «Wir müssen der Gefahr ins Auge sehen, dass es auch hier mehr solche Menschen gibt, als wir uns vorstellen können, die in Wahn oder Fanatismus bereit sind, ihr eigenes Leben zu opfern.»

Union verlangt Ausweitung
In der Diskussion um die Erfassung Terrorverdächtiger in einer zentralen Datei stellt sich die SPD im Bundestag gegen die Erfassung allzu vieler Informationen. Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», erhalten bleiben müsse der Gedanke einer so genannten Indexdatei, die nur speichere, bei welchen Behörden etwas über den Verdächtigen gespeichert ist. Körper bekräftigte die Notwendigkeit der Datei, über den Umfang müsse aber noch einmal geredet werden.

Zudem warnte er den Koalitionspartner: Die Union solle nicht der Versuchung erliegen, alles technisch Machbare umzusetzen. Der hatte erst am Dienstag gefordert, die Dateiinhalte deutlich auszuweiten. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte, nicht nur feste Datenfelder auszufüllen. «Es sollte auch ein freies Textfeld geben, in dem besondere Erkenntnisse angegeben werden.» Auch, weil die Religionszugehörigkeit nicht gespeichert werden soll, lehnte Niedersachsen den Gesetzentwurf zu der Datei ab und eine Ablehnung im Bundesrat prophezeit.

Kritiker warnen
Die stellvertretende FDP-Fraktionschefin im Bundestag, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erläuterte im Südwestrundfunk, in dem Gesetzentwurf habe man wohlweislich auf die Speicherung der Religionszugehörigkeit verzichtet. Anders lautende Forderungen hätten vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance.

Grundidee der Datei ist, Informationen zusammenzuführen, die von bundesweit drei Dutzend Sicherheitsbehörden gesammelt, aber bisher nicht untereinander ausgetauscht werden. Diese Datensammler sind Polizei und Zoll, aber auch Geheimdienste wie Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND). Befürworter sehen in der Datei ein zentrales Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Kritiker, etwa die Grünen, machen deshalb verfassungsrechtliche Bedenken geltend und warnen davor, die Trennung von Geheimdiensten und Polizei zu umgehen.

Wie Medien berichteten, sollen persönliche Daten von Verdächtigen, etwa ihre Bank-, Telefon- und Internet-Verbindungen, Führerscheindaten, Anschriften und Kontaktpersonen in die Datenbank eingespeichert werden. Laut der Tageszeitung «Die Welt» umfassen die Datensätze außerdem genutzte Fahrzeuge, besuchte Orte und berufliche Qualifikationen wie «Chemiker oder Kampfsportler». Führen soll die Datenbank das Bundeskriminalamt. (nz)