Schäuble beharrt auf Abschuss entführter Jets
Schäubles Pläne stehen in Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Februar in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verfügte, dass ein Flugzeug nur abgeschossen werden darf, wenn es unbemannt oder ausschließlich mit Terroristen besetzt ist. Wie Schäuble dem Spruch der Verfassungsrichter gerecht werden will, dürfte auch seine Fachpolitiker interessieren. In der Union glauben viele nicht daran, dass das Vorgehen in dem von Schäuble beschriebenen Terrorfall überhaupt gesetzlich regelbar ist. Schäuble betonte, es gebe eine «klare, bindende Koalitionsvereinbarung» über die Neufassung des Gesetzes.
Der Minister warnte vor einer wachsenden Gefahr durch mögliche Selbstmordattentäter in Deutschland. Es sei Besorgnis erregend, dass in einer toleranten Gesellschaft wie in England eine beträchtliche Zahl von Menschen dazu gebracht werden konnten, sich als Selbstmordattentäter zur Verfügung zu stellen. «Wir müssen der Gefahr ins Auge sehen, dass es auch hier mehr solche Menschen gibt, als wir uns vorstellen können, die in Wahn oder Fanatismus bereit sind, ihr eigenes Leben zu opfern.»
Zudem warnte er den Koalitionspartner: Die Union solle nicht der Versuchung erliegen, alles technisch Machbare umzusetzen. Der hatte erst am Dienstag gefordert, die Dateiinhalte deutlich auszuweiten. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte, nicht nur feste Datenfelder auszufüllen. «Es sollte auch ein freies Textfeld geben, in dem besondere Erkenntnisse angegeben werden.» Auch, weil die Religionszugehörigkeit nicht gespeichert werden soll, lehnte Niedersachsen den Gesetzentwurf zu der Datei ab und eine Ablehnung im Bundesrat prophezeit.
Grundidee der Datei ist, Informationen zusammenzuführen, die von bundesweit drei Dutzend Sicherheitsbehörden gesammelt, aber bisher nicht untereinander ausgetauscht werden. Diese Datensammler sind Polizei und Zoll, aber auch Geheimdienste wie Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND). Befürworter sehen in der Datei ein zentrales Instrument im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Kritiker, etwa die Grünen, machen deshalb verfassungsrechtliche Bedenken geltend und warnen davor, die Trennung von Geheimdiensten und Polizei zu umgehen.
Wie Medien berichteten, sollen persönliche Daten von Verdächtigen, etwa ihre Bank-, Telefon- und Internet-Verbindungen, Führerscheindaten, Anschriften und Kontaktpersonen in die Datenbank eingespeichert werden. Laut der Tageszeitung «Die Welt» umfassen die Datensätze außerdem genutzte Fahrzeuge, besuchte Orte und berufliche Qualifikationen wie «Chemiker oder Kampfsportler». Führen soll die Datenbank das Bundeskriminalamt. (nz)

