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Bundes- Datenschützer gibt Mautdaten preis

03. Aug 2006 13:10
Mautbrücke
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Der Bundes- Datenschutzbeauftragte Schaar hält eine Nutzung von Mautdaten zur Strafverfolgung für denkbar - allerdings nur in eng definierten Einzelfällen. Das wird auch in der SPD befürwortet, im zuständigen Ministerium aber nicht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist nicht grundsätzlich gegen eine Verwendung von Daten aus der Lkw-Maut für die Verbrechensbekämpfung. Die «Hessische Niedersächsische Allgemeine» zitierte Schaar am Donnerstag mit den Worten, er würde sich einer Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung in eng definierten Einzelfällen, beschränkt auf schwere Straftaten, nicht widersetzen. «Auf jeden Fall müsste es einen Richtervorbehalt geben», forderte Schaar demnach.

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Schaar warnte vor der Speicherung von unverhältnismäßig vielen Informationen. Es dürfe nicht dazu kommen, «dass Daten nur deshalb gespeichert werden, um sie später für eventuelle Strafverfolgungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen», sagte er der Zeitung. Es dürfe sich also nur um solche Daten handeln, die ohnehin gespeichert würden. Eine Rasterfahndung ohne genaue Anhaltspunkte, wonach konkret gesucht werde, würde er ablehnen, betonte Schaar.

Nach dem Mord an einer jungen Frau aus Kassel waren Forderungen laut geworden, die Daten zur Mauterfassung auch zur Verbrechensbekämpfung zu verwenden. Die 18-jährige Anna S. wurde nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft von einem Lastwagenfahrer ermordet.

Dieter Wiefelspütz
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Nach derzeitigem Recht ist eine derartige Nutzung der Mautdaten unzulässig. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sieht darin einen «schweren Fehler». Es sei «fachlich nicht verantwortbar», dass angesichts des «zugemauerten» deutschen Mautsystems schwerste Verbrechen wie Mord möglicherweise ungestraft blieben, sagte Wiefelspütz der Netzeitung. «Das sollten wir so rasch wie möglich korrigieren.»

Zuvor hatten sich auch der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) und der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), für eine Änderung des Mautgesetzes ausgesprochen.

Wolfgang Tiefensee
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Nach Informationen der Netzeitung hat das Bundesinnenministerium bereits einen entsprechenden Entwurf erarbeiten lassen. Zuständig für das Thema ist allerdings das Verkehrsministerium, das Forderungen nach einer Gesetzesänderung bislang immer abgeblockt hat. Man sei «unverändert der Auffassung, dass die beim Betrieb des Mautsystems erhobenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Mauterhebung verwendet werden sollten», begründete eine Sprecherin diese Woche die Haltung von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD).

Auch der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) lehnt eine Nutzung der Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ab. Bei Mauteinführung sei versichert worden, dass die Informationen lediglich zu Abrechnungszwecken genutzt und Belange des Datenschutzes strikt eingehalten würden, teilte der Verband in Offenbach mit. (nz)

 
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