Union schockiert über Rasterfahndungs-Urteil
Nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts ist eine umfassende Datenerhebung durch die Bundesländer nur noch zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder den Bestand des Staates droht.
Er halte das Ermittlungsinstrument Rasterfahndung nach wie vor für «unerlässlich», sagte Beckstein. Die eigenen Erkenntnisse der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden allein würden nicht ausreichen, um Anschläge zu verhindern. Die Rasterfahndung könne außerdem potenzielle islamistische Extremisten und Terroristen verunsichern und von Anschlägen abhalten.
Auch aus dem Bundesinnenministerium kam Kritik: Die Arbeit der Sicherheitsbehörden werde dadurch nicht leichter, sagte ein Sprecher. Beim internationalen Terrorismus liege oft nur ein schmaler Grat zwischen einer abstrakten oder konkreten Gefährdungslage, argumentierte er.
Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte, das Urteil schütze die Bürger gegen «ausufernde Datensammelwut». Er forderte die Länder auf, ihre Polizeigesetze zu ändern. Die Linksfraktions-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte, nach dem Luftsicherheitsgesetz sei eine weitere Maßnahme der Regierung im so genannten Krieg gegen den Terror für verfassungswidrig erklärt worden. Es werde immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die Grundrechte nicht von vermeintlichen Islamisten, sondern den staatlichen Antiterror-Maßnahmen ausgehe. Die Linksfraktion forderte, alle Anti-Terror-Gesetze zu überprüfen.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, lobte das Urteil und forderte den Gesetzgeber auf, den Anforderungen des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter forderte eine grundlegende Analyse der Instrumente zur Terror-Abwehr. Durch die Entscheidung werde die Rasterfahndung weitgehend außer Kraft gesetzt, stellte BDK-Chef Klaus Jansen fest. Nun sei die Frage, ob sie als Instrument zur Terrorbekämpfung überhaupt noch einzusetzen sei. (nz)

