Union schockiert über Rasterfahndungs-Urteil
23. Mai 2006 18:15
 |  Günther Beckstein | Foto: dpa |
|
Bei den Parteien stößt die Einschränkung der Rasterfahndung durch das Verfassungsgericht auf unterschiedliches Echo: Die Opposition ist begeistert, die Union entsetzt.
Unionspolitiker haben mit deutlicher Kritik auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Rasterfahndung reagiert. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) nannte das Urteil eine tendenziell Besorgnis erregende Entscheidung. Es zeige «eine Überbewertung des Datenschutzes gegenüber dem Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen».
Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU). Eine mögliche Folge des Urteils könnte sein, dass eine Rasterfahndung künftig bei einer konkreten Bedrohung zu spät komme, warnte er. «Das macht den Kampf gegen den internationalen Terrorismus für die Behörden nicht einfacher.»Nach dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts ist eine umfassende Datenerhebung durch die Bundesländer nur noch zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder den Bestand des Staates droht.
Beckstein: «schwarzer Tag» für Sicherheit
Die schärfste Kritik kam vom bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU): «Das ist ein schwarzer Tag für die wirksame Terrorismusbekämpfung in Deutschland», sagte er in München. Für das Verfassungsgericht habe hier «der Datenschutz fälschlicherweise einen höheren Stellenwert als der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen».Er halte das Ermittlungsinstrument Rasterfahndung nach wie vor für «unerlässlich», sagte Beckstein. Die eigenen Erkenntnisse der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden allein würden nicht ausreichen, um Anschläge zu verhindern. Die Rasterfahndung könne außerdem potenzielle islamistische Extremisten und Terroristen verunsichern und von Anschlägen abhalten.
Auch aus dem Bundesinnenministerium kam Kritik: Die Arbeit der Sicherheitsbehörden werde dadurch nicht leichter, sagte ein Sprecher. Beim internationalen Terrorismus liege oft nur ein schmaler Grat zwischen einer abstrakten oder konkreten Gefährdungslage, argumentierte er.
FDP: keine Sicherheitslücken
FDP, Grüne und Linkspartei äußerten sich dagegen zustimmend über das Urteil. «Es gibt geeignetere Mittel, um die Gefahren, die durch islamistische Terroristen bestehen, wirksam und rechtlich zulässig abzuwehren», sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP). Er sehe durch den Richterspruch keine Sicherheitslücken. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz sprach von einem Sieg für den Datenschutz. Die Große Koalition müsse nun aus den Fehlern der Vorgängerregierung lernen und das Bundesdatenschutzgesetz überarbeiten.Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sagte, das Urteil schütze die Bürger gegen «ausufernde Datensammelwut». Er forderte die Länder auf, ihre Polizeigesetze zu ändern. Die Linksfraktions-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte, nach dem Luftsicherheitsgesetz sei eine weitere Maßnahme der Regierung im so genannten Krieg gegen den Terror für verfassungswidrig erklärt worden. Es werde immer deutlicher, dass die größte Gefahr für die Grundrechte nicht von vermeintlichen Islamisten, sondern den staatlichen Antiterror-Maßnahmen ausgehe. Die Linksfraktion forderte, alle Anti-Terror-Gesetze zu überprüfen.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, lobte das Urteil und forderte den Gesetzgeber auf, den Anforderungen des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen.
Polizei: verringerter Handlungsspielraum
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte dagegen Unverständnis: «Wir können nicht verstehen, dass die Gerichte den Handlungsspielraum der Sicherheitsbehörden, die Bevölkerung vor katastrophalen Anschlägen zu schützen, immer wieder einschränken», kritisierte GdP-Chef Konrad Freiberg. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter forderte eine grundlegende Analyse der Instrumente zur Terror-Abwehr. Durch die Entscheidung werde die Rasterfahndung weitgehend außer Kraft gesetzt, stellte BDK-Chef Klaus Jansen fest. Nun sei die Frage, ob sie als Instrument zur Terrorbekämpfung überhaupt noch einzusetzen sei. (nz)