11. Mai 2006 18:36
Die Bundesregierung will bei Terrorangriffen künftig die Bundeswehr einsetzen. Laut dem Entwurf für das neue Weißbuch soll dann direkt der Verteidigungsfall ausgerufen werden.
In Jungs Weißbuch heißt es: «Infolge der neuartigen Qualität des internationalen Terrorismus sind heute Anschläge Realität geworden, die sich nach Art, Zielsetzung und Intensität mit dem herkömmlichen Begriff des Verteidigungsfalls gleichsetzen lassen.» Ohne derartige Extremsituationen in die Betrachtung mit einzubeziehen, «ist weder ein angemessenes Verständnis geltenden Verfassungsrechts zu entwickeln, noch lässt sich bewerten, ob und inwieweit die gewandelte Sicherheits- und Bedrohungslage verfassungsrechtlichen Änderungsbedarf nach sich zieht», heißt es.Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz den Einsatz der Bundeswehr gegen von Terroristen entführte Passagierflugzeuge verboten. Dazu heißt es in dem Weißbuch, die grundsätzliche Trennung von Polizei und Streitkräften werde nicht in Frage gestellt. Es könne nicht Aufgabe der Bundeswehr sein, personelle und materielle Defizite in anderen Bereichen zu kompensieren.
Die Bundeswehr müsse aber immer dann eingesetzt werden können, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um den Schutz der Bevölkerung oder kritischer Infrastruktur zu gewährleisten. «Maßnahmen der Streitkräfte kategorisch auszuschließen, würde der staatlichen Schutzpflicht zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.»