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Festnahmen bei Protesten in Rostock

01. Mai 2006 13:53, ergänzt 17:48
Gegner des NPD-Aufmarsches in Rostock
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Bei Demonstrationen gegen einen NPD-Aufmarsch in Rostock ist es zu Zwischenfällen gekommen. Die Polizei nahm Dutzende Störer aus der linken Szene fest.

Bei Demonstrationen der linken und rechten Szene sind am Montag in Rostock zahlreiche Menschen festgenommen worden. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um etwa 40 Störer aus dem linken Lager, die mit Steinen und Flaschen auf Sicherheitskräfte warfen, sowie um 200 gewaltbereite Autonome, die von der Polizei eingekesselt wurden.

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  • Auslöser für die Proteste war eine genehmigte NPD-Demonstration. Vertreter von Gewerkschaften, politischen Parteien, Antifa-Gruppen, Bürgerinitiativen und Vereine begegneten dem NPD-Auftritt unter dem Motto «Rostock bleibt bunt» mit Gegendemonstrationen sowie vielfältigen politischen und kulturellen Veranstaltungen «gegen Braun».

    Mehr als 4000 Beamte aus sechs Bundesländern waren seit dem frühen Morgen aufgeboten, um Zusammenstöße der verschiedenen Lager zu verhindern. Ziel der Polizei war es nach deren Angaben, allen Demonstrationsteilnehmern die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu gewährleisten und dabei die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrecht zu erhalten.

    Zentrum von Rostock für Verkehr gesperrt

    Vorbeugend war die Rostocker Innenstadt weitgehend für den privaten und öffentlichen Verkehr gesperrt worden. Passanten mussten sich Kontrollen gefallen lassen. Die Sperrungen stießen bei vielen Beteiligten auf Kritik. Die erwartete Gesamtzahl von bis zu 25.000 Demonstranten wurde unter anderem deshalb nicht erreicht. Die Polizei schätzte insgesamt 6000 Teilnehmer.

    Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD sagte auf der DGB-Kundgebung, es sei wichtig, ein deutliches Zeichen gegen Rechts und für Toleranz zu setzen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte vergangene Woche mit Abweisung eines Verbotsantrages die NPD-Veranstaltung ermöglicht und damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin bestätigt. Die NPD sei verfassungsrechtlich wie jede andere legale Partei zu behandeln, hieß es zur Begründung. (nz)

     
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