Rechtsexperte: Kein Sorgerecht für Sürücü-Sohn18. Apr 2006 18:42  |  Schwestern von Hatun Sürücü vor dem Berliner Landgericht | Foto: dpa |
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Der Sohn der ermordeten Türkin Sürücü wird laut einem Familienrechts-Spezialisten auf keinen Fall ihrer Schwester überlassen. Denn das sei nach der gültigen Gesetzeslage gar nicht möglich.
Für die Schwester der ermordeten Hatun Sürücü besteht offenbar keine Chance, deren sechsjährigen Sohn zu adoptieren. Regelungen für die elterliche Sorge gebe es nur für den Vater eines Kindes, für andere Verwandte nicht, sagte der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Familienrecht an der Berliner Humboldt-Universität, Max Braeuer, der «Berliner Zeitung».
Die einzige Möglichkeit für die Schwester sei, einen Antrag auf Vormundschaft stellen. Aber auch dafür seien die Chancen gering, so Braeuer. Um eine Vormundschaft zu erhalten, müsste das Kind der Toten früher schon bei der Schwester gelebt haben oder es müssten andere, sehr enge Beziehungen zwischen Tante und Neffen bestehen. Wie Medien am Wochenende berichtet hatten, will die Schwester der Ermordeten das Sorgerecht für den sechsjährigen Sohn beantragen. (nz)
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