Böger begründete im Gespräch mit der «Berliner Zeitung», normalerweise sei die Vermutung richtig, dass ein Kind am besten bei Familienmitgliedern aufgehoben sei. «In diesem außerordentlichen Fall aber ist dies absolut falsch: Es kann nicht zum Wohle des Kindes sein, dem Familienclan das Sorgerecht zu übertragen.»Auch der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Volker Beck, wandte sich im Gespräch mit der Netzeitung gegen ein Sorgerecht für die Familie. Die Familie der Täter dürfe jetzt nicht noch Zugriff auf das Opfer erhalten. Zudem solle der Staat die Opfer von Zwangsverheiratungen besser schützen. Hatun Sürücü war in der Türkei verheiratet worden, hatte sich jedoch von ihrem Mann gelöst und war nach Deutschland zurückgekehrt, um ein selbst bestimmtes Leben zu führen. In Berlin erlernte sie den Beruf der Elektroinstallateurin.
Das Gericht, das den 20-jährigen Bruder der Ermordeten, Ayhan Sürücü, zu neun Jahren Haft verurteilte, hatte keine hinreichenden Beweise dafür gefunden, dass ein Familienrat den Tod der jungen Frau beschlossen hätte. Die beiden älteren Brüder waren vom Vorwurf des gemeinsamen heimtückischen Mordes freigesprochen worden. «Durch die Reaktion der Familie auf das Urteil ist deutlich geworden, dass sie - jenseits einer abschließenden strafrechtlichen Würdigung - den Mord an der Mutter des Jungen zu verantworten hat», so Böger. (nz)