Zwangsehe: Grüne für Opfer- Schutzprogramm
17. Apr 2006 08:25, ergänzt 15:29
 |  Hatun Sürücü | Foto: dpa |
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Grünen-Politiker Beck ist dagegen, der Familie der ermordeten Hatun Sürücü das Sorgerecht für deren Sohn zuzusprechen. Im Gespräch mit der Netzeitung regte er an, die Stellung von Zwangsehe-Opfern zu stärken.
Von Dietmar NeuererNach dem Urteil im so genannten Ehrenmord-Prozess haben sich die Grünen dafür ausgesprochen, Zwangsverheiratungen stärker zu bekämpfen und die Opfer besser zu schützen. Wer gesetzlich etwas machen wolle, der müsse die «Stellung der Opfer stärken», sagte der Geschäftsführer der Grünenfraktion im Bundestag, Volker Beck, der Netzeitung. «Wir brauchen ein Opferschutzprogramm mit einem erleichterten Zugang zum Aufenthaltsrecht für die Opfer von Zwangsehen.»
Beck warnte vor diesem Hintergrund vor schärferen Strafen bei Zwangsehen. «Schärfere Strafen und rechtspolitischer Aktionismus werden die Probleme nicht lösen», sagte er. Er verwies dabei auf die geltende Rechtspraxis: «Wer mit Drohungen oder Gewalt die Eingehung von Zwangsehen bewirkt oder bewirken will, macht sich nach dem geltenden Strafrecht bereits strafbar.»
Schärfung des Unrechtsbewusstseins
 |  Volker Beck | Foto: Grüne |
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Nach Becks Ansicht ist es vielmehr wichtiger, auf «eine Schärfung des Unrechtsbewusstsein am Rande der Migranten-Communities» hinzuwirken. «Hier brauchen wir gemeinsame Kampagnen mit Migrantenorganisationen, die den Wert des sexuellen Selbstbestimmungsrechte, der Gleichstellung von Mann und Frau und die Akzeptanz von Homosexualität vermitteln», verlangte der Grünen-Politiker. «Die Selbstorganisationen der Migranten haben hier auch eine Verantwortung das Unrechtsbewusstsein zu stärken», betonte Beck.
 |  Die Zeichnung zeigt die angeklagten Brüder Mütlü, Alpaslan und Ayhan Sürücü (v. l.) | Foto: dpa |
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In dem Berliner Prozess war am vergangenen Donnerstag der jüngste Bruder von Hatun Sürücü zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Zwei weitere Brüder wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Auch dafür, dass - wie in türkischen Kreisen Berlins angenommen wird - ein Familienrat den Tod der jungen Frau beschlossen haben könnte, wurden keine Beweise gefunden. Die 23-Jährige war mit einem Cousin in der Türkei zwangsverheiratet worden. Nach der Geburt des Sohnes war sie nicht wieder in die Türkei zurückgekehrt, hatte sich in Berlin eine eigene Wohnung genommen und das Kopftuch abgelegt. Nach Einschätzung der Richter musste die junge Frau wegen ihres westlichen Lebensstils sterben.
Zugriff auf Kind verwehren
Eine Schwester der Ermordeten kündigte indessen an, das Sorgerecht für deren sechsjährigen Sohn beantragen zu wollen. Laut der türkischen Zeitung «Hürriyet» will der in Istanbul lebende Vater des Kindes das Sorgerecht beantragen, falls Sürücüs Antrag abgelehnt wird. Für die Dauer des Prozesses hatten die Sürücüs Kontaktverbot zu dem Kind, das bei einer Pflegefamilie untergebracht ist.Grünen-Politiker Beck betonte, dass er dagegen sei, der Familie der ermordeten Hatun Sürücü das Sorgerecht für deren Sohn zuzusprechen. Auf die Frage, ob er Forderungen nach Ausweisung der Familie unterstütze, sagte er: «Wichtiger finde ich, dass die Familie der Täter jetzt nicht auch noch einen Zugriff auf das Kind des Opfers erhält.»
Gesetzestreues Verhalten vermitteln
Beck sagte, wenn in solchen Fällen das Jugendstrafrecht die Täter vor einer härteren Strafe schütze, «sollte aber auch mit den Instrumenten des Kinder- und Jugendhilferechtes in solche Familien eingegriffen werden, um Integration zu befördern und die Werte unserer Verfassung und gesetzestreues Verhalten zu vermitteln».Eine etwaige Ausweisung der Familie Sürücü wollte Beck weder befürworten noch ablehnen. Dies müsse nach Recht und Gesetz entschieden werden, sagte er.
 |  Wolfgang Bosbach | Foto: dpa |
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Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sprach sich für die Ausweisung der Angeklagten aus. Er appellierte an die Berliner Ausländerbehörde, «die Beteiligten an diesem vorsätzlich und kaltblütig geplanten Mord unabhängig vom Strafmaß der Revision auszuweisen». Schon unmittelbar nach dem Urteil hatten die Berliner Politiker Ehrhart Körting (SPD) und Friedbert Pflüger (CDU) die Familie des Mörders aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
Familiengericht entscheidet
Die Jugendstadträtin des Berliner Stadtbezirks Tempelhof-Schöneberg, Angelika Schöttler (SPD), sagte, ihre Behörde habe das Sorgerecht für dne Sürücü-Sohn bewusst einer Pflegefamilie übertragen, um das Kind im Sinne der Mutter zu erziehen. Die letzte Entscheidung über das Sorgerecht für den Jungen liege beim Familiengericht, erläuterte die SPD-Politikerin.Die Familien- und Strafrechtsanwältin Seyran Ates sagte der Zeitung «Tagesspiegel», sie halte es für unwahrscheinlich, dass die Schwester Sürücüs das Sorgerecht bekomme. «Außer, sie findet einen Richter, der eine solch absurde Entscheidung trifft.»
«Elterliche Sorge»
Nach dem Urteil im Mordprozess hatte die Staatsanwaltschaft sofort Revision gegen den Schuldspruch sowie die Freisprüche beim Bundesgerichtshof eingelegt.Um das Sorgerecht für Kinder gibt es in Deutschland immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen. Eltern haben nach dem Gesetz das Recht und die Pflicht, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen. Diese «elterliche Sorge» umfasst das leibliche, geistige und sittliche Wohl sowie die Vermögensinteressen der Kinder. Laut Behördenangaben gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.