Uneins ist sich die Union darüber, ob sie einen Zwangsehe-Paragraphen nach dem Vorschlag Bosbachs ins Strafgesetzbuch aufnehmen will. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl hält das für «strafrechtlich schwer zu fassen» und forderte stattdessen eine Änderung des Ausländerrechts. Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die «aktionistischen Forderungen». Zwangsverheiratungen seien in Deutschland bereits heute strafbar, sagte die frühere Bundesjustizministerin am Samstag in Berlin. «Der Straftatbestand der Nötigung ist durch den der Zwangsheirat längst ergänzt worden und bereits jetzt geltende Rechtslage.»
Im Februar 2005 trat der veränderte Nötigungsparagraf 240 unter Zustimmung aller Fraktionen in Kraft: «Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt», heißt es. Als Strafe drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bisher ist die Zwangsehe allerdings kein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch. (nz)