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Bosbach für Abschiebung nach Ehrenmord

15. Apr 2006 08:32, ergänzt 13:34
Wolfgang Bosbach
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Politiker aus SPD und Union haben die Familie Sürücü nach dem Urteil im Ehrenmord- Prozess zum Verlassen des Landes aufgefordert. Unions-Fraktionsvize Bosbach forderte die Stadt Berlin zum Handeln auf.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), verlangt die Abschiebung aller Angeklagten im Berliner Ehrenmordprozess. Er forderte die Berliner Ausländerbehörde in den «Stuttgarter Nachrichten» dazu auf, «die Beteiligten an diesem vorsätzlich und kaltblütig geplanten Mord unabhängig vom Strafmaß der Revision auszuweisen».

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Das Berliner Landgericht hatte den 20-järhigen Ayhan Sürücü am Donnerstag wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 18-Jährige seine Schwester Hatun erschoss, weil er ihren westlichen Lebensstil als Kränkung der Familienehre betrachtete. Seine beiden älteren Brüder wurden vom Vorwurf des gemeinsamen Mordes freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Urteile Revision ein. Sie hatte für die beiden älteren Brüder lebenslange Haft gefordert. Das Gericht urteilte dagegen, die Beteiligung der 25 und 26 Jahre alten Männer am Verbrechen Tat habe nicht zweifelsfrei bewiesen werden können.

«Kein Platz in Deutschland»

Zuvor hatte auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die türkische Familie des Täters zum Verlassen Deutschlands aufgefordert. «Wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die Konsequenz ziehen und die Bundesrepublik Deutschland verlassen», sagte er.

Der Spitzenkandidat der Berliner CDU, Friedbert Pflüger (CDU), sagte in der «Bild»-Zeitung: «Wer Ehrenmorde bejaht oder sogar begeht, für den darf kein Platz in Deutschland sein.»

Streit um Erweiterung des Strafgesetzbuchs

Uneins ist sich die Union darüber, ob sie einen Zwangsehe-Paragraphen nach dem Vorschlag Bosbachs ins Strafgesetzbuch aufnehmen will. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl hält das für «strafrechtlich schwer zu fassen» und forderte stattdessen eine Änderung des Ausländerrechts.

Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die «aktionistischen Forderungen». Zwangsverheiratungen seien in Deutschland bereits heute strafbar, sagte die frühere Bundesjustizministerin am Samstag in Berlin. «Der Straftatbestand der Nötigung ist durch den der Zwangsheirat längst ergänzt worden und bereits jetzt geltende Rechtslage.»

Im Februar 2005 trat der veränderte Nötigungsparagraf 240 unter Zustimmung aller Fraktionen in Kraft: «Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt», heißt es. Als Strafe drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bisher ist die Zwangsehe allerdings kein eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch. (nz)

 
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