Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Deutsche Muslime gegen Todesstrafe in Kabul

22. Mrz 2006 14:28, ergänzt 14:36
Muslime
Bild vergrößern
Nach Auffassung deutscher Muslime gestattet der Koran auch einen Religionswechsel. Das Todesurteil gegen einen zum Christentum übergetretenen Afghanen zu verhängen, wäre deshalb nicht gerechtfertigt.

Islamische Verbände in Deutschland haben sich gegen die Todesstrafe für einen zum Christentum übergetretenen Afghanen ausgesprochen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland appellierte am Mittwoch in Eschweiler an die afghanische Justiz, von einer Bestrafung Abdul Rahmans durch die Todesstrafe abzusehen. Der Koran untersage jeden Zwang in Glaubensangelegenheiten. Der Zentralrat bedauere jeden Abfall vom Islam, akzeptiere aber auch das Recht, die Religion zu wechseln.

Mehr in der Netzeitung:
Ali Kizilkaya, Vorsitzender des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland, sagte der Nachrichtenagentur epd, es gebe keine Rechtfertigung für die Todesandrohung. «Religion ist Überzeugungssache», betonte er. So wie man den Weg zu einer Religion finde, so müsse man auch die Möglichkeit haben, aus dieser auszutreten. Er hoffe, dass sich die afghanische Justiz die Klage fallen lasse. Kizilkaya sagte, er bedauere den Fall, der ein falsches Bild vom Islam gebe und dem Geist des Koran widerspreche.

Besorgt über den Fall äußerte sich auch der Zentralrat der Juden in Deutschland. Die Kritik an dem drohenden Todesurteil für Abdul Rahman habe nichts mit einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes oder gar westlicher Arroganz zu tun, sagte Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats. «Wenn (...) einem Menschen in Afghanistan der Tod nach den Gesetzen der Scharia drohe, weil er einen anderen Glauben angenommen hat, dann ist das schockierend und keinesfalls hinnehmbar.»

Hintergrund:
Kramer betonte, die religiöse Autonomie in einem Land habe dort ihre Grenzen, wo Menschenrechte außer Kraft gesetzt würden. Die Religionsfreiheit sei sowohl in der afghanischen Verfassung als auch in der internationalen Menschenrechtskonvention garantiert, erläuterte er. «Angesichts dieses Falles müsse man sich fragen, ob die Regierung in Kabul vor den religiösen Fundamentalisten im eigenen Land kapituliert», so Kramer. Er forderte, alles zu tun, damit die Regierung in Kabul «dieser rückwärtsgewandten Entwicklung in Afghanistan Einhalt gebietet und das drohende Todesurteil für Abdul Rahman verhindert».

Rahman, der lange in Deutschland lebte, war im Februar festgenommen worden, weil seine Familie ihm Glaubenswechsel vorgeworfen hatte. Der Angeklagte war vor 16 Jahren zum Christentum übergetreten, als er für eine Hilfsorganisation in Pakistan arbeitete. Er kehrte aus Deutschland in seine Heimat zurück, um sich um das Sorgerecht für seine bei den Großeltern lebenden beiden Töchter zu bemühen. Im Streit darum wurde der Glaubenswechsel den Behörden bekannt und Rahman verhaftet. (nz)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.