22.03.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Mit Tode bedrohter Rahman
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Wer bei der Demokratisierung in Afghanistan schnelle Erfolge erwarte, hege unerfüllbare Erwartungen, sagt Unions-Fraktionsvize Vaatz. Dennoch solle der Westen den Prozess gegen einen konvertierten Moslem scharf verurteilen.
Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz warnt vor negativen Wirkungen der internationalen Kritik an der afghanischen Justiz. Die demokratischen Staaten müssten «das Instrumentarium nutzen, das wir symbolpolitisch zur Verfügung haben, dürfen dabei aber nicht die Position der progressiven Kräfte im Lande schwächen», sagte Vaatz der Netzeitung. Die Reaktion des Westens werde in islamischen Staaten beobachtet und wirke sich auf das Verhältnis der politischen und religiösen Lager aus. In einem Gerichtsverfahren ist der zum Christentum konvertierte Moslem Abdul Rahman mit dem Tod bedroht.
Vaatz verlangte nach der Kritik Deutschlands und weiterer Regierungen der Westen müsse nun «darauf hinwirken, die Eiferer der radikalen Islamisten, die sich die so genannte reine Lehre auf die Fahnen geschrieben haben, im Lande zurückzudrängen». Kurzfristig sei die Demokratisierung in Afghanistan nicht zu vollenden, ist sich der CDU-Politiker sicher. «Es muss klar sein, dass es enorme Geduld braucht, Rückschläge dürften dabei nicht davon abhalten, den begonnenen Prozess fortzusetzen.»
Empörung in DeutschlandVaatz plädierte vor diesem Hintergrund für Beständigkeit in der Afghanistan-Hilfe Deutschlands. Auch angesichts des angedrohten Todesurteils für den 41-jährigen Rahman müsse Deutschland «Offenheit zum Dialog und Bereitschaft zur Hilfe kontinuierlich zeigen, aber es müsse auch unmissverständlich klar sein, dass wir so etwas nicht unterstützen, sondern scharf verurteilen.»
Die drohende Todesstrafe gegen einen zum Christentum übergetretenen Afghanen hatte zuvor für Empörung in Deutschland gesorgt. Außenminister Frank-Walter Steinmeier sagte, er verfolge den Fall «mit großer Sorge». Er werde sich - falls nötig - auch persönlich einschalten. Die Religionsfreiheit sei sowohl in der afghanischen Verfassung als auch in der internationalen Menschenrechtskonvention garantiert, die Afghanistan unterzeichnet habe.
Köpfe nicht beeinflussbarDem 40-jährigen Abdul Rahman, der neun Jahre lang in Deutschland lebte, droht die Todesstrafe, weil er zum Christentum übergetreten ist. Nach den strengen Regeln der islamischen Rechtsprechung, der Scharia, wird dies als Verbrechen bewertet und mit dem Tod bestraft. Rahman kehrte aus Deutschland in seine Heimat zurück, um sich um das Sorgerecht für seine beiden bei den Großeltern lebenden Töchter zu bemühen. Deutschland war 2001 Gastgeber der Afghanistan-Konferenz, auf der nach Ende des Taliban-Regimes ein Vertrag über die Übergangsregierung des Landes unterzeichnet wurde.
Den Demokratisierungsprozess unterstützt Deutschland seither unter anderem durch den Einsatz der Bundeswehr. Laut Vaatz war das der Versuch, «Afghanistan als Ausbildungsort für Terroristen auszuschalten und ein demokratisches System aufzubauen». Unberührt davon sei bleibe jedoch die Ideologie. «Es ist durch menschliche Präsenz nicht möglich, das System in den Köpfen, die religiösen Fundamente zu beeinflussen.» Darüber müsse man sich im Klaren sein.