Christen-Prozess: Steinmeier will eingreifen
Er verfolge den Fall «mit großer Sorge», sagte Steinmeier. Die deutsche Botschaft stehe im engen Kontakt mit Afghanistan. Er werde sich, falls nötig, auch selbst einschalten. Deutschland vertraue darauf, dass Menschenrechte und Religionsfreiheit in Afghanistan «nicht nur auf dem Papier» stünden.
Zuvor hatte sich Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) für eine Intervention Deutschlands beim afghanischen Präsidenten Hamid Karsai ausgesprochen. Der CDU-Verteidigungsstaatssekretär Friedbert Pflüger forderte internationalen Protest gegen die Absicht des Gerichts. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, appellierte an die Verantwortlichen in Afghanistan, Rahman nicht zu verurteilen. Konversion zum Christentum müsse ohne Benachteiligung möglich sein, sagte er.
Deutschland beteiligt sich in Afghanistan mit 2450 Soldaten an der Stabilisierung des Landes. Die afghanische Rechtsordnung wurde maßgeblich auf der «Afghanistan-Konferenz» 2001 entwickelt, deren Gastgeberland Deutschland war. Nach Darstellung des Frankfurter Anwalts und Afghanistan-Kenners Victor Pfaff verbietet die afghanische Verfassung die Folter, nicht aber die Todesstrafe. Zudem gebe es den «Islam-Vorbehalt», nach dem kein Gesetz dem Islam widersprechen dürfe. «Damit können sie durch die Hintertür den Koran und die Scharia in jedes Gesetz hineinlesen.» Der Abfall vom Islam sei für Muslime nach den Glaubensregeln ein todeswürdiges Verbrechen.
Afghanistan-Expertin Maaß führte auch Ängste vor einer Verwestlichung in Afghanistan an. Präsident Karsai sehe sich häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, er sei ein Vertreter des Westens. Einige Afghanen fürchteten, die Geberländer und ausländischen Hilfswerke planten in ihrem Land «eine westliche Liberalisierung unter christlichen Vorzeichen». Das könne dem Fall Rahman zusätzlich Brisanz verleihen. Außerdem gebe es enorme Spannungen zwischen Afghanen, die zu Kriegs- und Taliban-Zeiten im Land blieben und kaum Schulbildung erhielten, und den gut gebildeten Rückkehrern aus dem Exil. (nz)

