Christen-Prozess: Steinmeier will eingreifen
21. Mrz 2006 18:05
 |  Frank-Walter Steinmeier | Foto: AP |
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Außenminister Steinmeier hat sich in den Streit um den Prozess gegen einen zum Christentum konvertierten Afghanen eingemischt. Die Regierung in Kabul müsse sich an die eigene Verfassung halten, forderte er.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat die afghanische Regierung anlässlich des Prozesses gegen den Christen Abdul Rahman zur Verfassungstreue aufgefordert. Sowohl in der afghanischen Verfassung als auch in den internationalen Menschenrechtskonventionen sei die Religionsfreiheit garantiert, sagte Steinmeier der Zeitung «Frankfurter Rundschau».
Rahman droht bei einem Prozess in Kabul die Todesstrafe, weil er Christ wurde und dies nicht widerrufen will. Er wurde Medien zufolge im Februar festgenommen, nachdem ihm seine Familie den Glaubenswechsel vorgeworfen hatte. Er verfolge den Fall «mit großer Sorge», sagte Steinmeier. Die deutsche Botschaft stehe im engen Kontakt mit Afghanistan. Er werde sich, falls nötig, auch selbst einschalten. Deutschland vertraue darauf, dass Menschenrechte und Religionsfreiheit in Afghanistan «nicht nur auf dem Papier» stünden.
Zuvor hatte sich Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) für eine Intervention Deutschlands beim afghanischen Präsidenten Hamid Karsai ausgesprochen. Der CDU-Verteidigungsstaatssekretär Friedbert Pflüger forderte internationalen Protest gegen die Absicht des Gerichts. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, appellierte an die Verantwortlichen in Afghanistan, Rahman nicht zu verurteilen. Konversion zum Christentum müsse ohne Benachteiligung möglich sein, sagte er.
Warnung vor Instrumentalisierung
Die Afghanistan-Expertin der Stiftung Wissenschaft und Politik, Citha Maaß, warnte vor Pauschalisierungen. «Dieser Fall ist geeignet, von verschiedensten Seiten instrumentalisiert zu werden». Die afghanische Verfassung von 2004, an der deutsche Experten mitgewirkt haben, toleriere neben dem Islam andere Religionen und deren Ausübung. Derzeit werde in Afghanistan heftig darüber debattiert, wie streng der islamische Rechtskodex Scharia auszulegen sei.Deutschland beteiligt sich in Afghanistan mit 2450 Soldaten an der Stabilisierung des Landes. Die afghanische Rechtsordnung wurde maßgeblich auf der «Afghanistan-Konferenz» 2001 entwickelt, deren Gastgeberland Deutschland war. Nach Darstellung des Frankfurter Anwalts und Afghanistan-Kenners Victor Pfaff verbietet die afghanische Verfassung die Folter, nicht aber die Todesstrafe. Zudem gebe es den «Islam-Vorbehalt», nach dem kein Gesetz dem Islam widersprechen dürfe. «Damit können sie durch die Hintertür den Koran und die Scharia in jedes Gesetz hineinlesen.» Der Abfall vom Islam sei für Muslime nach den Glaubensregeln ein todeswürdiges Verbrechen.
Gesetzeslücken und Korruption
Die Vollstreckung der Todesstrafe in Afghanistan bedarf laut Pfaff der Zustimmung des Staatspräsidenten. Hamid Karsai habe schon mehrere Hinrichtungen befürwortet. Dass die afghanische Rechtsprechung häufig willkürlich anmute, liege an fehlenden Strafgesetzen und Ausführungsbestimmungen. «Die Justiz ist der am schlechtesten entwickelte Teil Afghanistans und hoch korrupt», sagte Pfaff.Afghanistan-Expertin Maaß führte auch Ängste vor einer Verwestlichung in Afghanistan an. Präsident Karsai sehe sich häufig mit dem Vorwurf konfrontiert, er sei ein Vertreter des Westens. Einige Afghanen fürchteten, die Geberländer und ausländischen Hilfswerke planten in ihrem Land «eine westliche Liberalisierung unter christlichen Vorzeichen». Das könne dem Fall Rahman zusätzlich Brisanz verleihen. Außerdem gebe es enorme Spannungen zwischen Afghanen, die zu Kriegs- und Taliban-Zeiten im Land blieben und kaum Schulbildung erhielten, und den gut gebildeten Rückkehrern aus dem Exil. (nz)