16.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Bundesverfassungsgericht
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Inlandspresse hat das höchstrichterliche Urteil gegen das Luftsicherheitsgesetz kommentiert. Die Zeitungen sind sich darin einig: Das Urteil war zu erwarten, es löst aber das Problem der Terrorbekämpfung nicht. .zwischentitel { font: bold 11px verdana, arial, helvetica, sans-serif; display: block; padding: 1px 3px 1px 3px; }
In den deutschen Zeitungen ist das Karlsruher Luftsicherheits-Urteil überwiegend positiv kommentiert worden:
«Welt»: Gesetz musste durchfallenSeit dem 11. September ist «Sicherheit» zu einem Schlachtruf geworden, unter dem eine entschlossene Regierung die Grundrechte einschränken, vielleicht sogar aushebeln kann. So weit wie die Amerikaner sind die Deutschen dabei nicht gegangen, nach Überzeugung des Bundes- Verfassungsgerichts aber doch zu weit. Deswegen hat es das Luftsicherheitsgesetz, eine Errungenschaft der rot-grünen Koalitionsregierung, die äußerstenfalls den Abschuß eines gekaperten Passagierflugzeugs erlauben sollte, für nichtig erklärt. Nicht nur für verfassungswidrig, sondern für nichtig. Bestand hat nach wie vor das Grundgesetz, das den Einsatz der Bundeswehr in bestimmten, ziemlich eng umgrenzten Notfällen zuläßt. Gerade deswegen mußte das Luftsicherheitsgesetz, das diesen Rahmen sprengt, durchfallen.
«Taz»: Terrorbekämpfung bleibt schwierigDas Gericht hat den Schutz der Menschenwürde für absolut erklärt. Ihr Wert bemißt sich nicht daran, ob er der Allgemeinheit gerade nützlich erscheint oder nicht. Dieser Teil der Urteils hat Folgen, wenn er denn ernst genommen wird. Beendet sein müßte nun auch jede Diskussion über erlaubte oder unerlaubte Formen der Folter. Wahr ist, dass die Terrorbekämpfung durch das Urteil nicht erleichtert wird. Das ist der Preis, den demokratische Gesellschaften für ihre Kultur zahlen: nicht alles geht, was geht. Wenn die Union nun meint, das Urteil aus Karlsruhe dennoch als Aufforderung zur Grundgesetzänderung interpretieren zu können, dann beweist sie nur, dass sie gar nicht die Gefahrenabwehr im Blick hat, sondern lediglich ein politisches Ziel: den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
«Kölnische Rundschau»: Urteil verbaut nichtsDie Karlsruher Richter haben Klartext geredet. Passagiermaschinen abschießen, unschuldige Menschen opfern - unter welchen Umständen auch immer - ist der Regierung verboten. Es muss solche absoluten Grenzen staatlichen Handelns geben. ... Der Staat ist aber sehr wohl schützenswert und bedarf zur Abwehr neuer Terrordrohungen auch verstärkter Schutzmaßnahmen. Das Urteil der Verfassungsrichter verbaut hier nichts. ... Wer die Bundeswehr auch im Innern einsetzen will, und zwar deshalb, weil Szenarien denkbar sind, in denen nur sie die Bürger gegen schwere terroristische Angriffe schützen kann, der soll seine Pflicht tun und danach handeln. Dann muss man sich um die notwendigen Mehrheiten bemühen und das Grundgesetz entsprechend ändern.
«Westdeutsche Allgemeine»: Makabre HochrechnungAuch wenn vor dem Hintergrund des 11. September 2001 von den Befürwortern des verfassungswidrigen Gesetzes argumentiert wurde, dass ein Flugzeug in ein Hochhaus oder ein vollbesetztes WM-Stadion stürzen und noch viel mehr Menschenleben ausgelöscht werden könnten. 100 tote Fluggäste gegen 1000 tote Fußballfans ist eine makabre Hochrechnung, die in unserem Gemeinwesen aus zivilisatorischen Gründen keinen Platz hat. Stellen Sie sich vor, die Bundeswehr müsste zur Gefahrenabwehr alle fünf Minuten einzelne Bundesbürger erschießen, die sich in den Händen von terroristischen Geiselnehmern befinden. Das ist undenkbar, genauso undenkbar ist eben der Abschuss eines Flugzeuges.
«Abendzeitung»: Kein FreibriefMit schneidender Präzision und rhetorischem Donnerhall hat das Bundes- Verfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz in die Tonne getreten. Dieser Freibrief, der es der Bundeswehr ermöglichen sollte, von Selbstmordattentätern gekaperte Passagiermaschinen abzuschießen, ist nicht mit dem im unveränderbaren Kern des Grundgesetzes verbrieften Recht auf Menschenwürde vereinbar. Sollte der Gesetzgeber im Kampf gegen den Terrorismus den Verteidigungsfall erkennen oder die Trennung zwischen Militär und Polizei über Bord kippen wollen, dann muss er das laut sagen und mit Zweidrittelmehrheit in die Verfassung schreiben.
«Sächsische Zeitung»: Union soll Pläne begrabenEine Änderung des Grundgesetzes ist im sehr engen Rahmen notwendig. Denn Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass nach der derzeitigen Verfassungslage die Bundeswehr selbst ein ausschließlich von Terroristen besetztes Flugzeug nicht abschießen darf. Das müsste aber in bestimmten Fällen durchaus möglich sein. Dennoch: Die Union sollte nach diesem klaren Urteil alle Pläne, der Bundeswehr eine Art Freibrief für den Einsatz im Inland auszustellen, endgültig begraben. Die deutsche Armee ist nicht dazu da und auch nicht dazu ausgebildet, Ersatz-Polizei zu spielen.
«Mannheimer Morgen»: Urteil ist Ja zum LebenDie Verfassungsrichter stellen wieder einmal die individuellen Grundrechte des Einzelnen über den Anspruch des Staates auf größtmöglichen Schutz seiner Bürger. Insofern geht die Bedeutung des Karlsruher Urteils weit über den Tag hinaus. Es ist ein Ja zum Leben. Daher läuft auch der reflexhafte Ruf nach einer Änderung des Grundgesetzes ins Leere. Die Bundeswehr ist keine Ersatz-, Hilfs- oder Zusatzpolizei und darf dies auch nicht werden. Soldaten sind anders ausgebildet als Polizisten und haben völlig andere Aufgaben. Wenn es zu wenig Polizisten für originär polizeiliche Aufgaben gibt oder die Ausrüstung der Polizei nicht ausreichend ist, muss dies geändert werden und nicht das Grundgesetz. (nz)