15. Feb 2006 12:13
Nach Meinung des schleswig-holsteinischen Innenministers schafft das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz «Klarheit». Stegner warnte zugleich die Entscheidung für eine mögliche Grundgesetzänderung zu missbrauchen,
Stegner wandte sich zudem gegen Überlegungen, Soldaten für eine begrenzte Zeit zur Bundespolizei abzuordnen. Er sprach in diesem Zusammenhang von »unzulässigen juristischen Spitzfindigkeiten«, mit denen offenbar versucht werde, «die klaren und unmissverständlichen Regelungen» im Grundgesetz zu umgehen. Für die Sicherheit im Innern sei und bleibe allein die Polizei zuständig. Stegner erinnerte daran, dass jenseits der verfassungsrechtlichen Debatte die Bundeswehr selbst keine Polizeiaufgaben im Innern übernehmen wolle und dazu weder personell noch aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sei.Stegner zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung der Verfassungsrichter zur Nichtigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. Damit werde die »notwendige verfassungsrechtliche Klarheit« geschaffen, sagte er. »Karlsruhe hat unmissver-ständlich die Grenzen gezogen, innerhalb derer jetzt sorgfältig über die Frage diskutiert werden muss, wie mit Terrorismusgefahren aus der Luft und auf See umzugehen ist«, so Stegner. Er bekräftigte seine Auffassung, dass sichere Flughäfen und Häfen die wirksamste Prävention vor Angriffen mit Flugzeugen oder Schiffen sei. »Auf beiden Feldern hat Deutschland bereits einen hohen Sicherheitsstandard.« (nz)