netzeitung.deFDP verlangt von Regierung Verfassungstreue

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FDP-Rechtsexpertin Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe FDP-Rechtsexpertin Leutheusser-Schnarrenberger
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Die FDP will nach der Karlsruher Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz eine etwaige Grundgesetzänderung nicht mittragen. Anstelle von Bundeswehreinsätzen im Inland sollten Bund und Länder die Polizei stärken.

Die von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe bei ihrer Ablehnung des Luftsicherheitsgesetzes angemahnte Grundgesetzänderung bleibt im Bundestag ohne Chance. Mit der FDP sei eine Änderung zu Gunsten von Anti-Terror-Einsätzen der Bundeswehr im Inland nicht zu machen, sagte die FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Netzeitung. «Die Bundesregierung ist aufgefordert, bei der Gesetzgebung verfassungskonform zu sein, und das Grundgesetz nicht zu überdehnen.»

Nicht nur der frühere SPD-Innenminister Otto Schily, selbst die auch nach dem Regierungswechsel weiter als Justizministerin tätige Brigitte Zypries (SPD) hätten bei der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes ihre Verantwortung als Verfassungsminister nicht wahrgenommen, kritisierte die FDP-Politikerin. «Es ist die Crux, dass die Regierung mit ihren Verfassungsministern ihre Aufgaben nicht wahrnimmt.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das unter der rot-grünen Koalition verabschiedete Luftsicherheitsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Es erlaubte den Abschuss gekaperter Flugzeuge, wenn dadurch der Tod von noch mehr Menschen vermieden werden kann. Das Leben der Flugpassagiere dürfe nicht gegen das Leben anderer Menschen abgewogen werden, begründete das Gericht sein Urteil.

Gegen das Gesetz geklagt hatten mehrere Vielflieger. Von dem Urteil erhoffte sich die Politik auch Klarheit über die Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Inland für polizeiliche Aufgaben. Bisher darf das Militär nur im Katastrophen- oder Unglücksfall im Inland helfen oder etwa im Rahmen so genannter Amtshilfe Sanitätsdienste leisten.

Soldaten nicht unter Bundespolizei-Kommando
Die von der Union angestrebte Grundgesetzänderung zur Rolle der Bundeswehr im Inland kann ohne Zustimmung der SPD und von Oppositionsabgeordneten nicht zu Stande kommen. Die SPD ist dagegen. Deren Innenpolitikexperte Sebastian Edathy sprach sich lediglich für eine «Klarstellung» im Grundgesetz aus.

Selbst der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte Weg, Bundeswehrsoldaten im Bedarfsfall im Inland unter Kommando der Bundespolizei zu stellen, «geht nach diesem Urteil überhaupt nicht», so Leutheusser-Schnarrenberger. «Auf dem Weg der Abordnung [der Soldaten an die Bundespolizei] darf man das Grundgesetz nicht umgehen.» Eine Übernahme polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr «ist falsch und überflüssig» und wäre «der Eintritt in eine völlig neue Konzeption der Politik der inneren Sicherheit».

Polizeien stärken
Schäuble und weitere Unionspolitiker hatten argumentiert, für die Abwehr terroristischer Bedrohungen sei die Bundeswehr besser gerüstet als die Polizei.

Für die Abwehr solcher Gefahren forderte Leutheusser Schnarrenberger eine Stärkung der Bundes- und Länderpolizeien, «anstatt eine Missregelung, die die Aufgaben von Bundeswehr und Polizei vermischt».


Für das Web ediert von Tilman Steffen