FDP verlangt von Regierung Verfassungstreue
15.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das unter der rot-grünen Koalition verabschiedete Luftsicherheitsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Es erlaubte den Abschuss gekaperter Flugzeuge, wenn dadurch der Tod von noch mehr Menschen vermieden werden kann. Das Leben der Flugpassagiere dürfe nicht gegen das Leben anderer Menschen abgewogen werden, begründete das Gericht sein Urteil.
Gegen das Gesetz geklagt hatten mehrere Vielflieger. Von dem Urteil erhoffte sich die Politik auch Klarheit über die Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Inland für polizeiliche Aufgaben. Bisher darf das Militär nur im Katastrophen- oder Unglücksfall im Inland helfen oder etwa im Rahmen so genannter Amtshilfe Sanitätsdienste leisten.
Selbst der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte Weg, Bundeswehrsoldaten im Bedarfsfall im Inland unter Kommando der Bundespolizei zu stellen, «geht nach diesem Urteil überhaupt nicht», so Leutheusser-Schnarrenberger. «Auf dem Weg der Abordnung [der Soldaten an die Bundespolizei] darf man das Grundgesetz nicht umgehen.» Eine Übernahme polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr «ist falsch und überflüssig» und wäre «der Eintritt in eine völlig neue Konzeption der Politik der inneren Sicherheit».
Für die Abwehr solcher Gefahren forderte Leutheusser Schnarrenberger eine Stärkung der Bundes- und Länderpolizeien, «anstatt eine Missregelung, die die Aufgaben von Bundeswehr und Polizei vermischt».
Für das Web ediert von Tilman Steffen

