Bosbach: Bundeswehr im Inland «ultima ratio»
14. Feb 2006 15:53
 |  CDU-Innenexperte Bosbach
| Foto: dpa |
|
In der Debatte um einen möglichen Polizeieinsatz der Bundeswehr im Inland steht die CDU hinter Innenminister Schäuble. Fraktionsvize Bosbach will die Terror-Gefahr als Einsatzgrund im Grundgesetz verankern.
Die Union lehnt den SPD-Vorschlag zur Klarstellung des Grundgesetzes hinsichtlich polizeilicher Aufgaben durch die Bundeswehr im Inland ab. Mit Blick auf den Formulierungs-Vorschlag des SPD-Innenexperten Sebastian Edathy, via Grundgesetz den Soldaten auch die «Abwendung eines besonders schweren Unglücksfalles» zu erlauben sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach der Netzeitung: «Da haben wir das nächste Verfassungsrechtsproblem, nämlich die Frage, ob die Gefahr eines terroristischen Angriffs ein Unglücksfall ist.» Nach herrschender Meinung sei ein solcher ein bereits eingetretenes Schadensereignis. Terrorgefahr falle nicht darunter.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will, dass die Bundeswehr im Inland auch Aufgaben der Polizei übernehmen darf, etwa den Schutz von Gebäuden. Die SPD sperrt sich dagegen. Zuletzt erwog Schäuble, die Soldaten zu diesem Zweck im Bedarfsfalle der Bundespolizei zu unterstellen, um eine möglicherweise notwendige Grundgesetzänderung zu umgehen. Die Bundeswehr darf nach geltendem Recht nur im Inland helfen, wenn ein Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall vorliegen.
Nur «ultima ratio»
Mit Spannung erwartet die Politik in der Debatte um Einsatz und Betätigung der Bundeswehr im Inland deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das umstrittene Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge erlaubt. Das Gericht will sich am Mittwoch äußern. Für den Fall, dass die Richter eine Änderung des Grundgesetzes anmahnen, hatte Edathy die Formulierung «Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles» ins Spiel gebracht. Insgesamt befürchtet die SPD, dass Schäuble das Gesetz als Legitimierung nutzt, die Bundeswehr für Polizeiaufgaben vorzusehen.Entgegen Edathy plädiert Bosbach für «Abwehr einer terroristischen Bedrohung, sofern die Polizeikräfte aufgrund der Einsatzlage damit überfordert sind». Ein Einsatz von Soldaten für Polizeizwecke ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft, die terroristische Bedrohung und eine besondere Sicherheitslage. Doch selbst, wenn dies im Grundgesetz verankert sei, dürfe dieser Weg nur als «ultima ratio» gewählt werden, schränkte Bosbach ein.
Konstruktion einer Bedrohung
Dass damit Manipulation Tor und Tür geöffnet werde, weist Bosbach scharf zurück. «Keiner wird eine Bedrohungslage erfinden, um die Bundeswehr einsetzen zu können.» Das jemand ein Szenario konstruiert, sei ein «hanebüchenes Argument». Der CDU-Rechtspolitiker Andreas Schmidt erwartet für den Einsatz der Bundeswehr etwa zum Abschuss entführter Flugzeuge vom Inland aus ein negatives Votum der Verfassungsrichter. «Für mich deckt der Wortlaut des Grundgesetzes den Einsatz nicht», sagte Schmidt der «Neuen Osnabrücker Zeitung». In der Sache sei die Erlaubnis zum Abschuss jedoch richtig. Schmidt sprach sich insofern für eine Grundgesetzänderung aus. Wenn die Bundeswehr im Ausland Gebäude schützen dürfe – etwa wie in Afghanistan – solle sie das auch in Deutschland tun dürfen.
Auch Grundgesetzänderung für Awacs-Flüge
Auch der Verfassungsrechtler und frühere CDU-Verteidigungsminister Rupert Scholz erwartet, dass das Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Für das Gesetz wäre eine Verfassungsänderung notwendig gewesen, sagte Scholz der Tageszeitung „Die Welt“. Selbst der Einsatz von Awacs-Aufklärungsflugzeugen während der Fußball-WM sei ein militärischer Einsatz, so Scholz. „Solche Awacs-Einsätze bedürfen meiner Ansicht nach einer Grundgesetzänderung.“ Die Schäuble-Forderung nach einem Inlandeinsatz der Bundeswehr sieht Scholz als „absolut richtig. Angesichts der terroristischen Bedrohung muss man begreifen, dass die unserer Verfassung zugrunde liegende strikte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit nicht mehr stimmt.“
SPD-Fraktionsvize Rudolf Körper schloss dagegen den Einsatz von Bundeswehrsoldaten zum zivilen Objektschutz aus. Dafür und für die Personenkontrolle seien sie nicht ausgebildet. Zur kommenden Fußball-Weltmeisterschaft werde die Truppe Sanitätsdienstliche und organisatorische Hilfe leisten. Hinzu komme die Luftüberwachung durch Awacs-Flugzeuge der Nato, in denen auch Bundeswehrsoldaten mitfliegen.
Für das Web ediert von Tilman Steffen