Für die Weltmeisterschaft versucht der Innenminister derzeit einen Winkelzug: Er will die Soldaten beim Bewachen von WM-Spielstätten oder anderen gefährdeten Orten unter das Kommando der Bundespolizei stellen. Doch der Staatsrechtler Ulrich Battis hält auch solch eine Abordnung für verfassungswidrig. Einzige Ausnahmen für den Inlandseinsatz seien neben Unglücksfällen und Naturkatastrophen konkrete Warnungen durch den Verfassungsschutz: «Aber eine vorherige abstrakte Warnung reicht nicht», so der Berliner Professor.Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hatte den Minister-Vorstoß mit der Anti-Terror-Kompetenz der Armee begründet. «Die Bundeswehr verfügt über personelle und technische Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr, die die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nicht haben», sagte er. «Daher wäre es nicht nur fahrlässig, sondern geradezu unverantwortlich, auf die Bundeswehr während der WM zu verzichten.»
Bosbach plädierte vor diesem Hintergrund dafür, das Grundgesetz der Gefahrenlage anzupassen. «Das würde keine Militarisierung der Inneren Sicherheit bedeuten und auch nicht, dass aus der Bundeswehr eine zweite Bereitschaftspolizei wird», stellte er klar. (nz)