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Schäuble will WM-Soldaten Polizei unterstellen

10. Feb 2006 16:16
Wolfgang Schäuble
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Zum Schutz der Fußball-WM hat Innenminister Schäuble jetzt eine Abordnung von Soldaten an die Bundespolizei in Erwägung gezogen. Dafür müsste das Grundgesetz vielleicht nicht geändert werden.

Die Bundeswehr soll nach Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch ohne Grundgesetzänderungen Schutzaufgaben während der Fußball-Weltmeisterschaft übernehmen können. Dazu könnten Soldaten zur Bundespolizei abgeordnet werden, sagte Schäubles Sprecher Stefan Kaller am Freitag. Eine solche Möglichkeit werde derzeit geprüft. Aus dem Verteidigungsministerium verlautete, Minister Franz Josef Jung (CDU) sei «erstaunt» über dieses Vorgehen.

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Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr im Inland keine hoheitlichen Aufgaben der Polizei übernehmen. Für eine Änderung bräuchte Schäuble Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Gegen einen solchen Bundeswehr-Einsatz hatte sich Jung (CDU) ausgesprochen. Dabei werde er bleiben, hieß es.

Kritik von Polizeigewerkschaft

Führende SPD-Politiker bekräftigten, eine solche Verfassungsänderung werde ihre Partei nicht mittragen. Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner warnte vor einer «Militarisierung der inneren Sicherheit»: Manche in der Union wollten, dass die WM Einfallstor für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren werde, sagte Stegner. Ähnlich äußerte sich der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz.

Scharfe Kritik an den Überlegungen kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg erklärte in Berlin, es sei abenteuerlich und fachlich unsinnig, auf dem Wege der Abordnung Bundeswehrsoldaten zum Dienst in der Polizei zu verpflichten.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Bernhard Gertz, lehnte Schäubles Vorhaben ab. In der Zeitung «Die Welt» warf er dem Minister «ein absolut unzulässiges Umgehungsgeschäft» vor. Man könne die verfassungsrechtliche Schranke nicht umgehen, indem man aus einem Soldaten leihweise einen Polizisten mache. Eine Kommandierung für Soldaten müsse einen dienstlichen Zweck haben. «In dem Moment, wo er Polizeiaufgaben wahrnehmen soll, ist dieser dienstliche Zweck nicht da.»

Staatsrechtler nennt Idee verfassungswidrig

Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält die von Schäuble erwogene Abordnung für verfassungswidrig. Einzige Ausnahmen von dem im Grundgesetz festgeschriebenen Verbot, Soldaten im Inland einzusetzen, seien schwere Unglücksfälle und Naturkatastrophen wie die Elbeflut, sagte der Berliner Professor der Nachrichtenagentur dpa. Eine weitere Möglichkeit sei eine konkrete Warnung durch den Verfassungsschutz: «Aber eine vorherige abstrakte Warnung reicht nicht.»

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hatte sich am Donnerstag in der Netzeitung abermals für einen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-WM ausgesprochen. «Die Bundeswehr verfügt über personelle und technische Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr, die die Polizeikräfte des Bundes und der Länder nicht haben», sagte er. «Daher wäre es nicht nur fahrlässig, sondern geradezu unverantwortlich, auf die Bundeswehr während der WM zu verzichten.»

Bosbach plädierte vor diesem Hintergrund dafür, das Grundgesetz der Gefahrenlage anzupassen. «Das würde keine Militarisierung der Inneren Sicherheit bedeuten und auch nicht, dass aus der Bundeswehr eine zweite Bereitschaftspolizei wird», stellte er klar. (nz)

 
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