17.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Wolfgang Schäuble
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Nicht alle Vorstöße von Innenminister Schäuble zur Bekämpfung des Terrors stoßen in der Großen Koalition auf Zustimmung. Viel Verständnis gibt es für die Idee, den Aufenthalt in Terroristenlagern unter Strafe zu stellen.
Führende Politiker aus SPD und Union zeigen sich offen für die Pläne des Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU), den Aufenthalt in Terroristenlagern unter Strafe zu stellen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte der Zeitung «Die Welt», er begrüße die Initiative, weil der Aufenthalt in einem Terrorcamp als «Vorbereitung für terroristische Aktivitäten» zu deuten sei. Schäubles Idee diene daher dazu, «Strafbarkeitslücken für gefährliche Handlungen zu schließen».
Zuvor hatte sich auch der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) in der Netzeitung dafür ausgesprochen, Schäubles Pläne «in großer rechtsstaatlicher Verantwortung» sorgfältig zu prüfen und darüber zu diskutieren. Er halte den Vorstoß «nicht von vornherein für absolut unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen». Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lehnte den Vorstoß dagegen entschieden ab. «Die bloße Teilnahme an einer Ausbildung im Terroristenlager wird nicht zu einer Haft führen.»
Parteiübergreifende Kritik gab es für Schäubles Vorschlag, geheimdienstliche Informationen auch dann zu nutzen, wenn unsicher sei, ob sie möglicherweise unter Folter erlangt wurden. «Im Kampf gegen den Terrorismus dürfen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit nicht verlassen werden», sagte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) dem Nachrichtenmagazin «Spiegel». Auch die Opposition und Teile der SPD kritisierten das Vorhaben. Stegner zufolge darf es beim Thema Folter keine «Grauzone» geben.
Zweifel an VerfassungsmäßigkeitDer Deutsche Richterbund bezweifelte, dass eine Norm, die die Ausbildung in Terroristenlagern unter Strafe stellt, verfassungsgemäß wäre. «Ich habe erhebliche Bedenken, dass diese Vorschrift rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt», zitierte die «Berliner Zeitung» den Vorsitzenden Wolfgang Ahrenhövel. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Anwaltvereins, Georg Prasser, nannte Schäubles Vorstoß unnötig.
Eine Sprecherin des Innenministeriums schränkte ein, der Minister habe mit seinem Vorstoß nicht «die rote Linie des Folterverbots» überschreiten wollen.(nz)