Rechtsextremist Zündel bleibt im Gefängnis
und durch schriftliche Publikationen, insbesondere von ihm verfasste «Germania-Rundbriefe», weltweit nazistische und antisemitische Propaganda betrieben zu haben.
Das Oberlandesgericht sah weiter einen dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. Auch die Aussetzung der Hauptverhandlung durch die mit der Sache befasste Strafkammer des Landgerichts Mannheim am 15. November rechtfertige keine andere Beurteilung.
Diese Entscheidung sei geboten gewesen, um den Angeklagten nach Zurücknahme der Bestellung seiner bisherigen Pflichtverteidigerin einen geeigneten Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, hieß es.
Ein neuer Termin für die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mannheim stand zunächst nicht fest. (nz)

