Widerstand gegen Flugzeug-Abschuss auf Verdacht
09.11.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Ein Gesetz zum möglichen Abschuss gekaperter Flugzeuge sorgt für heftigen öffentlichen Widerstand. Die Pilotengewerkschaft «Cockpit» hält die Regelung für «fatal», der Hannoveraner Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider meldet Kritik an.
Schneider wies auf die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen hin, die nicht beliebig durch Gesetze aufgeweicht werden könne. «Irgendwo stößt die Rechtsordnung an Grenzen. Es gibt Dinge, die lassen sich nicht regeln.»
In der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um sechs Verfassungsbeschwerden von Vielfliegern, darunter der frühere FDP-Innenpolitiker Burkhard Hirsch. Sie halten die Anfang des Jahres in Kraft getretene Regelung im Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig, weil der Staat niemals Leben gegen Leben abwägen dürfe. Auch Bundespräsident Horst Köhler hatte bei der Unterzeichnung des Gesetzes eine höchstrichterliche Überprüfung angeregt. Ein Urteil wird das Gericht wohl erst 2006 fällen.
Von dem Urteil wird auch Klarheit darüber erwartet, ob die Bundeswehr überhaupt im Inland scharf schießen darf. Die SPD unterstrich ihre kategorische Ablehnung eines Bundeswehr-Einsatzes im Inland. Der Verteidigungsexperte Rainer Arnold sagte der «Berliner Zeitung»: «Die Bundeswehr soll auch künftig nichts anderes tun, als sie bisher schon tut.» In den Vereinbarungen mit der Union «steht in keiner Zeile, dass die Bundeswehr neue Aufgaben bekommen soll», sagte Arnold.
Auch Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) sagte dem Blatt, es sei mit der Union vereinbart worden, bei den bisherigen Grenzen für Einsätze im Inneren zu bleiben. «Warten wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab», sagte er. «Dann werden wir beraten, ob eine Ergänzung der Verfassung notwendig ist.» (nz)

