Widerstand gegen Flugzeug-Abschuss auf Verdacht
09. Nov 2005 12:31
 |  Phantom-Abfangjäger der Bundeswehr (hinten), einmotorige Sportmaschine über Frankfurt (5.1.2003) | Foto: dpa |
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Mit dem Luftsicherheitsgesetz ist für Staatsrechtler und Piloten eine grundgesetzliche Grenze überschritten. Vom Verfassungsgericht wird nun Klarheit erwartet, auch über Bundeswehreinsätze im Inland
Von Tilman SteffenEin Gesetz zum möglichen Abschuss gekaperter Flugzeuge sorgt für heftigen öffentlichen Widerstand. Die Pilotengewerkschaft «Cockpit» hält die Regelung für «fatal», der Hannoveraner Verfassungsrechtler Hans-Peter Schneider meldet Kritik an.
Anlass der Diskussion ist das Luftsicherheitsgesetz, das die scheidende Regierung infolge der Anschläge des 11. September 2001 und des Irrflugs eines Sportflugzeugs über Frankfurt im Januar 2003 verabschiedete. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die umstrittene Befugnis des Verteidigungsministers, entführte Flugzeuge im Extremfall abschießen zu lassen.
 |  Staatsrechtler Schneider | Foto: dpa |
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Staatsrechtler Schneider kritisierte das Gesetz als «abenteuerlich». Im Gespräch mit der Netzeitung sagte der Geschäftsführende Direktor des Deutschen Institutes für Föderalismusforschung: «Es darf keine Abwägung von 1000 Leben gegen 200 geben». Wenn ein Flugzeug mit Passagieren in der Luft sei, «dann gibt es keine Möglichkeit, da noch etwas zu machen, dann ist das schicksalshaft».Schneider wies auf die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen hin, die nicht beliebig durch Gesetze aufgeweicht werden könne. «Irgendwo stößt die Rechtsordnung an Grenzen. Es gibt Dinge, die lassen sich nicht regeln.»
Dreht sich der Magen um
Die Pilotenvereinigung «Cockpit» reagierte mit Schärfe: «Kein Mensch, der am Boden Entscheidungsbefugnis hat, kann wirklich einschätzen, in welcher Situation sich ein Flugzeug befindet», sagte «Cockpit»-Vorstand Markus Kirschneck der «Mainzer Allgemeinen Zeitung». Das Gesetz legalisiere «eine Entscheidung, die besagt, 400 Menschen im Flugzeug sterben jetzt, weil jemand der Auffassung ist, dass sie sowieso sterben, weil das Flugzeug als Terrorwaffe eingesetzt wird. Da dreht sich mir der Magen um», sagte Kirschneck.In der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um sechs Verfassungsbeschwerden von Vielfliegern, darunter der frühere FDP-Innenpolitiker Burkhard Hirsch. Sie halten die Anfang des Jahres in Kraft getretene Regelung im Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig, weil der Staat niemals Leben gegen Leben abwägen dürfe. Auch Bundespräsident Horst Köhler hatte bei der Unterzeichnung des Gesetzes eine höchstrichterliche Überprüfung angeregt. Ein Urteil wird das Gericht wohl erst 2006 fällen.
Klarheit erwartet
Nach Paragraf 14 des Gesetzes darf «Waffengewalt» gegen ein mit unschuldigen Passagieren besetztes Flugzeug ausgeübt werden, «wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist».Von dem Urteil wird auch Klarheit darüber erwartet, ob die Bundeswehr überhaupt im Inland scharf schießen darf. Die SPD unterstrich ihre kategorische Ablehnung eines Bundeswehr-Einsatzes im Inland. Der Verteidigungsexperte Rainer Arnold sagte der «Berliner Zeitung»: «Die Bundeswehr soll auch künftig nichts anderes tun, als sie bisher schon tut.» In den Vereinbarungen mit der Union «steht in keiner Zeile, dass die Bundeswehr neue Aufgaben bekommen soll», sagte Arnold.
Auch Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) sagte dem Blatt, es sei mit der Union vereinbart worden, bei den bisherigen Grenzen für Einsätze im Inneren zu bleiben. «Warten wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab», sagte er. «Dann werden wir beraten, ob eine Ergänzung der Verfassung notwendig ist.» (nz)