07.11.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Ernst Zündel
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH
Der aus Kanada abgeschobene Rechtsextremist Zündel kommt in Mannheim vor Gericht. Am morgigen Dienstag beginnt der Prozess, ín dem es unter anderem um ein Leugnen des Holocaust geht.
Wegen Verdachts der Volksverhetzung muss sich von Dienstag an der Rechtsextremist Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Er war von Kanada nach Deutschland abgeschoben worden.
Ihm werden auch Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zur Last gelegt. Nach Auffassung der Anklage hat er im Internet und durch die Verbreitung von einschlägigen Publikationen den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost. Ferner habe er mit antisemitischer Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt.
Für jede im Internet verbreitete Äußerung, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche Strafrecht anwendbar. Der 66-Jährige, der seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt, soll laut Anklage «als der aktivste» Holocaust-Leugner von Kanada und den USA aus über die von ihm verantwortete Internet-Homepage «Zundelsite» sowie auch in von ihm verfassten und versandten «Germania-Rundbriefen», weltweit seine antisemitische Propaganda betrieben haben.
Rechtsextreme EhefrauZündel lebte seit 1958 in Kanada. Er sei dorthin ausgewandert, um sich dem Wehrdienst in Deutschland zu entziehen, berichtet das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz. Nach Ablehnung des Einbürgerungsantrags in Kanada habe er im Mai 2001 überraschend seinen Verlag aufgegeben und sei zu seiner Ehefrau, einer amerikanischen Rechtsextremistin, in die USA gezogen. Die Hochzeit habe erst kurze Zeit zuvor stattgefunden, teilte das Landesamt weiter mit.
In den USA wurde er am 5. Februar 2003 in Pigeon Forge wegen Verstoßes gegen die amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet und am 19. Februar 2003 nach Kanada abgeschoben, wo er bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland in Untersuchungshaft saß.
Der Prozess in Mannheim ist zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 24. November erwartet. (nz)