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Keine Bundeswehreinsätze im Inland: 

Bundeswehreinsätze im Innern bleiben tabu

25. Okt 2005 14:58, ergänzt 17:29
Bundeswehr-Soldaten
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Union und SPD haben in einer wichtigen verteidigungspolitischen Frage eine Entscheidung getroffen. Demnach wird es auch in Zukunft keine Einsätze der Bundeswehr im Inland geben.

Die Bundeswehr wird auch unter einer Großen Koalition nicht über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus im Inland eingesetzt. Die Union habe sich in der gemeinsamen Verteidigungs- Arbeitsgruppe mit der SPD nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, am Dienstag in Berlin. Danach sollte die Bundeswehr im Inland Polizeiaufgaben wie den Objektschutz übernehmen.

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Der scheidende Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) sagte, die Verhandlungen seien erfolgreich beendet worden. Die Atmosphäre sei gut gewesen. Es werde kein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe mehr geben. Dem Vernehmen nach spielt der Bundeswehreinsatz im Inland in dem von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Passus für den Koalitionsvertrag keine Rolle.

Die Bundeswehr werde allgemein als Instrument der nationalen und internationalen Sicherheit beschrieben. Union und SPD vereinbarten zugleich, dass sich die neue Regierung für eine Klarstellung im Grundgesetz zur Abwehr von Terrorgefahren durch die Bundeswehr im Inland einsetzen soll.

«Fairer Kompromiss»

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold sagte, die Union habe sich nicht mit ihrer Forderung durchgesetzt, der Bundeswehr im Inland Polizeiaufgaben wie den Objektschutz zu übertragen. Allerdings solle die zivil-militärische Zusammenarbeit bei Katastrophen verbessert werden. «Die geräuschlose Klärung der Fragen zeigt nur die Kontinuität in der Verteidigungspolitik», sagte Arnold.

Auch sein CSU-Kollege Christian Schmidt sprach von einem fairen Kompromiss. Die Landesverteidigung sei wieder als Kernaufgabe der Bundeswehr festgeschrieben worden. «Bestehende Regelungslücken» für den Einsatz der Bundeswehr im Inland würden geschlossen. Dafür könnte das im nächsten Jahr erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen rot-grünen Luftsicherheitsgesetz abgewartet werden.

Nach diesem Gesetz kann der Verteidigungsminister den Befehl zum Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs geben, wenn dadurch ein größerer Terroranschlag verhindert werden kann. Allerdings stützt sich das Gesetz nur auf die im Grundgesetz genannten Fälle einer Naturkatastrophe oder eines besonders schweren Unglücksfalls. Das hält auch Struck für problematisch.

Keine Debatte über allgemeine Dienstpflicht

Über die vom künftigen Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) ins Gespräch gebrachte allgemeine Dienstpflicht für alle jungen Menschen habe es keine Debatte gegeben, hieß es. Jung solle bis Ende 2006 das seit langem ausstehende Weißbuch über die Aufgaben und Zusammenarbeit der für die Sicherheit in Deutschland verantwortlichen Institutionen erarbeiten. (nz)

 
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