Bundesdatenschützer kritisiert Abhörpraxis
Schaar äußerte sich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Auswertung von Telefongesprächen oder E-Mail-Verkehr ohne Tatverdacht verbieten werde. Eine solche vorbeugende Überwachung dürfe nur dann stattfinden, «wenn eine sehr hohe Schwelle überschritten ist, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder sehr schwerwiegende Straftaten begangen wurden und nicht anders aufgeklärt werden können», sagte Schaar.
Ein niedersächsischer Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen das im Dezember 2003 verabschiedete Gesetz eingelegt. Der Erste Senat verhandelte im März 2005 über die Verfassungsbeschwerde. Er wird nun entscheiden, ob der Eingriff in das Kommunikationsgeheimnis allein wegen der Annahme zukünftiger Straftaten verhältnismäßig ist. (nz)

