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Verfassungsrechtler: Schröders Weg ist gangbar

09. Jun 2005 17:40
Gerhard Schröder
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Der von Bundeskanzler Schröder geplante Weg zu Neuwahlen ist nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern prinzipiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings gebe es auch Risiken.

Von Till Hoppe

Thema: Neuwahl des Bundestags
Staatsrechtler halten die von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geplante Vertrauensfrage ohne Verknüpfung mit einer Sachfrage für grundsätzlich verfassungsgemäß. «Den von Schröder eingeschlagenen Weg halte ich für prinzipiell gangbar», sagte der Münchner Verfassungsrechtler Peter M. Huber der Netzeitung. Der Kanzler könne Bundespräsident Horst Köhler «mit gutem Gewissen» vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.

Ulrich Häde, Professor für Staatsrecht an der Viadrina-Universität in Frankfurt/Oder meinte, Schröder habe mit seinem Hinweis, er wolle seine Reformpolitik fortsetzen, einen «Fingerzeig» gegeben, wie er die Vertrauensfrage möglicherweise begründen werde. «Damit hat er aus meiner Sicht eine Andeutung gegeben, dass er genau hier seinen politischen Gestaltungsspielraum am Ende sieht. Dies ist die mitentscheidende Voraussetzung der Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz», sagte Häde der Nachrichtenagentur dpa.

Laut Grundgesetz kann ein Bundeskanzler im Parlament die Vertrauensfrage stellen, wenn er keine Mehrheit mehr für seine Politik sieht. Verliert er die Abstimmung, kann er den Bundespräsidenten bitten, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

Ministerenthaltung nicht zulässig

Nachdem Kanzler Helmut Kohl dieses Instrument genutzt hatte, um sich durch Neuwahlen eine größere Mehrheit im Bundestag zu verschaffen, verschärfte das Bundesverfassungsgericht jedoch die Anforderungen. Die Auflösung des Parlaments ist demnach nicht zulässig, wenn die «ausreichende Mehrheit» des Kanzlers «außer Zweifel» stehe.

Nach Meinung des Staatsrechtlers Huber ist es aber nach der Wahlniederlage der SPD in Nordrhein-Westfalen nicht sicher, ob Schröder mit seiner Reformpolitik noch die Unterstützung vor allem der Partei-Linken genießt. Die öffentlichen Treueschwüre bewertete der Rechtsprofessor skeptisch: «Wer weiß, wie ernst sie das meinen. Vielleicht wollen sie nur nicht als Königsmörder dastehen.»

Verfassungsrechtlich bedenklich sei lediglich, wenn Schröder das Vertrauen nur aufgrund der Enthaltungen von Mitgliedern seines Kabinetts entzogen werde, sagte Huber. «Dann sieht es getürkt aus.» Sei dies nicht der Fall, sei es kaum möglich nachzuweisen, dass Koalitionsabgeordnete gegen den Kanzler gestimmt hätten, obwohl sie dessen Politik weiter unterstützten. (nz)

 
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