09. Jun 2005 17:40
Der von Bundeskanzler Schröder geplante Weg zu Neuwahlen ist nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern prinzipiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings gebe es auch Risiken.
Staatsrechtler halten die von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geplante Vertrauensfrage ohne Verknüpfung mit einer Sachfrage für grundsätzlich verfassungsgemäß. «Den von Schröder eingeschlagenen Weg halte ich für prinzipiell gangbar», sagte der Münchner Verfassungsrechtler Peter M. Huber der Netzeitung. Der Kanzler könne Bundespräsident Horst Köhler «mit gutem Gewissen» vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.Ulrich Häde, Professor für Staatsrecht an der Viadrina-Universität in Frankfurt/Oder meinte, Schröder habe mit seinem Hinweis, er wolle seine Reformpolitik fortsetzen, einen «Fingerzeig» gegeben, wie er die Vertrauensfrage möglicherweise begründen werde. «Damit hat er aus meiner Sicht eine Andeutung gegeben, dass er genau hier seinen politischen Gestaltungsspielraum am Ende sieht. Dies ist die mitentscheidende Voraussetzung der Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz», sagte Häde der Nachrichtenagentur dpa.
Laut Grundgesetz kann ein Bundeskanzler im Parlament die Vertrauensfrage stellen, wenn er keine Mehrheit mehr für seine Politik sieht. Verliert er die Abstimmung, kann er den Bundespräsidenten bitten, das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.