Verfassungsschutz muss Scientology- Beobachtung einstellen
27.04.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Unter Beachtung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes sei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Beobachtung «unverzüglich einzustellen», so die Richter. Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus.
Scientology-Sprecherin und Vizepräsidentin Sabine Weber sprach nach der Entscheidung in Saarlouis von einem «wichtigen Schritt» auch für das Verfahren auf Bundesebene.
Bei diesem unterlag Scientology zuletzt in erster Instanz in Köln gegen den Verfassungsschutz: Im November 2004 hatte das Kölner Verwaltungsgericht nach einer Klage von der «Scientology Kirche Deutschland» und «Scientology Kirche Berlin» die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Die «verfassungsfeindlichen Ziele» der Organisation rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, stellte seinerzeit das Gericht klar.
Gegen die Kölner Entscheidung hat Scientology Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt. Sie wurde zugelassen. Ein Termin für die Verhandlung steht jedoch noch nicht fest. (nz)

