netzeitung.deVerfassungsschutz muss Scientology- Beobachtung einstellen

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Die Scientology-Organisation steht im Saarland nicht länger unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Das Oberverwaltungsgericht untersagte die weitere Überwachung.

Der Verfassungsschutz im Saarland darf die in Deutschland umstrittene Scientology-Organisation nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Saarlouis und gab damit der Berufung der Scientology-Organisation gegen ein Urteil von 2001 statt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Saarlouis noch zu Gunsten des Verfassungsschutzes entschieden.

Zum Abschluss des seit sechs Jahren währenden juristischen Streits stellten die Richter fest: Die mehr als siebenjährige Beobachtung der Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln habe im Saarland «keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht». Zudem befänden sich keine Einrichtungen der Organisation und weniger als 20 Mitglieder im Saarland, hieß es in der Urteilsbegründung.

Unter Beachtung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes sei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Beobachtung «unverzüglich einzustellen», so die Richter. Eine Revision gegen das Urteil schloss das Gericht aus.

Scientology-Sprecherin und Vizepräsidentin Sabine Weber sprach nach der Entscheidung in Saarlouis von einem «wichtigen Schritt» auch für das Verfahren auf Bundesebene.

Bei diesem unterlag Scientology zuletzt in erster Instanz in Köln gegen den Verfassungsschutz: Im November 2004 hatte das Kölner Verwaltungsgericht nach einer Klage von der «Scientology Kirche Deutschland» und «Scientology Kirche Berlin» die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Die «verfassungsfeindlichen Ziele» der Organisation rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz, stellte seinerzeit das Gericht klar.

Gegen die Kölner Entscheidung hat Scientology Revision beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt. Sie wurde zugelassen. Ein Termin für die Verhandlung steht jedoch noch nicht fest. (nz)