Das geltende Recht habe Lücken, die zu schließen seien, sagten der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Hacker, und die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar. Bisher können nur Angehörige von in der Haft durch die SED-Justiz Ermordeten und von Maueropfern finanzielle Hilfen verlangen. Sachsen-Anhalt hatte im März bereits eine Initiative zu einer entsprechenden Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht. Das Rehabilitierungsgesetz, das ergänzt werden soll, ermöglicht die Aufhebung von Gerichtsentscheiden aus der Zeit der DDR und der sowjetischen Besatzung. Die Betroffenen haben Anspruch auf
Ausgleichszahlungen. (nz)