netzeitung.deRegierung will Opfer des 17. Juni entschädigen

 Herausgeber: netzeitung.de

Opfer des brutal niedergeschlagenen Aufstands in der DDR am 17. Juni 1953 sollen entschädigt werden. Ein neues Gesetz werde Lücken im geltenden Recht schließen, hieß es.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Entschädigung für Angehörige von Opfern des 17. Juni 1953 vorgelegt. Wie die Nachrichtenagentur epd meldet, sollen diese in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz aufgenommen werden. Das habe der Bundestag am Donnerstag nach der ersten Lesung des Entwurfes mitgeteilt.

SPD und Grüne rechnen mit jährlichen Kosten von etwa 600.000 Euro, die vom Bund zu tragen sind. Die brutale Niederschlagung des Volksaufstandes 1953 sei als besonders eklatanter Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze zu werten, heißt es in dem Entwurf. Die Angehörigen der Opfer sollen von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Geld erhalten können. Ihre Bedürftigkeit werde nicht geprüft.
Initiative von Sachsen-Anhalt
Das geltende Recht habe Lücken, die zu schließen seien, sagten der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Hacker, und die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar. Bisher können nur Angehörige von in der Haft durch die SED-Justiz Ermordeten und von Maueropfern finanzielle Hilfen verlangen.

Sachsen-Anhalt hatte im März bereits eine Initiative zu einer entsprechenden Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht. Das Rehabilitierungsgesetz, das ergänzt werden soll, ermöglicht die Aufhebung von Gerichtsentscheiden aus der Zeit der DDR und der sowjetischen Besatzung. Die Betroffenen haben Anspruch auf
Ausgleichszahlungen. (nz)